ALLRIS - Auszug

26.02.2019 - 5.10 Direktvergabe der gemeinwirtschaftlichen Verpfl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eine von Herrn Fürter gestellte Nachfrage zum Abwägungsprozess zwischen einer Direktvergabe und einer wettbewerblichen Ausschreibung beantwortet Frau Drochner dahingehend, dass eine ausgiebige Prüfung beider Möglichkeiten im Rahmen der Aufstellung des 4. Nahverkehrsplanes erfolgt sei. Die Entscheidung für die Direktvergabe sei unter anderem getroffen worden, da auf das eigene Unternehmen mehr Einflussmöglichkeiten bestehen, als auf einen privaten Anbieter. Zudem sei die Umsetzung und Erhaltung festgelegter Standards realisierbar.

Im weiteren Verlauf sprechen – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – Herr Fürter, Frau Drochner, Herr Dr. Flasbarth, Herr Prieur und Herr Lange.

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Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Basis der Festsetzungen des 4. RNVP eine erneute Direktvergabe der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet der Hansestadt Lübeck (einschließlich in das Umland ausbrechender Verkehre) an die Stadtverkehr Lübeck GmbH als interner Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 1370/2007 in der Fassung der VO 2016/2338 vorzubereiten. Hierzu beschließt die Bürgerschaft, die für die Direktvergabe notwendige Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen.

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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