ALLRIS - Auszug

28.11.2019 - 9.17.1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2019/0827...

Beschluss:
überwiesen
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Wortprotokoll

Der Antrag wurde in geänderter Fassung durch den Beschluss unter TOP 9.17 als Material an die Verkehrsentwicklung überwiesen.

 

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Beschluss in geänderter Fassung(fett/kurssiv):

Der Bürgermeister wird beauftragt, in den Lärmaktionsplan folgende Maßnahmen aufzunehmen:

 

1.) Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Hauptverkehrsstraßen soweit eine kommunale Zuständigkeit gegeben ist.

 

1.) Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, auf welchen von Lärm belasteten Straßen Tempo 30 zur Nachtzeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Lärmaktionsplan wird bei positiver Prüfung um die Maßnahmen ergänzt.

 

2.) Für Straßen im Stadtgebiet ohne kommunale Zuständigkeit möge der Bürgermeister in den Koordinierungsgremien auf eine Übernahme der Regelung hinwirken.

 

3.) Der Bürgermeister möge insoweit auch darauf hinwirken, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 80 auf sämtlichen durch das Stadtgebiet führenden Autobahnen eingerichtet wird.

 

4.) Bei großen Straßenbaumaßnahmen werden großräumige Umleitungen eingerichtet, die Anwohner*innen entlasten.

 

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