ALLRIS - Auszug

20.02.2018 - 6.2 Bildung von Jugend- und Kinderabteilungen inner...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beschlussvorschlag:

 

  1. Innerhalb der nachstehend aufgeführten Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck werden Kinderabteilungen gebildet:

     Büssau  Kronsforde   Schlutup

 Dänischburg  Krummesse   Schönböcken

 Dummersdorf  Kücknitz   Siems

 Genin   Moisling   Travemünde

 Groß Steinrade Moorgarten   Vorwerk

 Innenstadt  Niendorf   Wulfsdorf-Vorrade

 Israelsdorf  Padelügge-Buntekuh 

 Ivendorf  Priwall 

 

  1. Innerhalb der nachstehend aufgeführten Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck werden Jugendabteilungen gebildet:


 Kronsforde  Schönböcken   Siems    

Groß Steinrade Moorgarten   Innenstadt  
Niendorf   
 

Herr Müller merkt an, dass der Beschlussvorschlag einen Zwang zur Bildung von Kinderabteilungen suggeriere. Besser sollte es heißen: „können…gebildet werden“.

 

Herr Neumann stimmt dem zu. Die Formulierung sei nicht korrekt gewählt worden.

 

Herr Mauritz ergänzt, dass die Formulierung im Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG), auf welches sich die Vorlage bezieht, „können…gebildet werden“ sei.

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Der Ausschuss empfiehlt  bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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