27.09.2018 - 5.1.1 Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der CD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 5.061 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Empfehlung:
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.07.2018 mit dem Antrag befasst
und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 02.07.2018
TOP 5.3.1 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 14.06.2018 (VO/2018/06101) – Antrag
der CDU-Fraktion – Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kücknitzer
Hauptstraße.
Wie unter TOP 1.2 bereits festgelegt, werden dieser Antrag und der unter TOP 5.3.2
(Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion aus der Bürgerschaft vom 14.06.2018 (
VO/2018/06143) zusammen behandelt.
Herr Pluschkell sieht den Inhalt der Anträge straßenverkehrsrechtlich als sehr komplex an
und hätte gerne eine Erläuterung bzw. Stellungnahme der Verwaltung aus rechtlicher Sicht
hierzu.
Aufgrund keiner Stellungnahme durch die Verwaltung regt Herr Lötsch an, beide Anträge zu
beschließen.
Herr Luetkens möchte wissen, wo die Ausweichverkehre dann entlang geführt werden.
Herr Lötsch verweist auf die Seelandstraße zur B75, die extra auch für Schwerlastverkehre
ausgebaut worden sei.
Herr Pluschkell führt aus, dass der damalige Abbau der Beschilderung in der Kücknitzer
Hauptstraße erfolgt sei, da diese nicht im Einklang mit der StVO (Straßenverkehrsordnung)
gewesen sei.
Herr Dr. Brock sieht die Verwaltung in der Pflicht, sich Gedanken zu machen, unter welchen
Bedingungen dort eine Verkehrsberuhigung geschaffen werden kann.
Herr Müller-Horn sieht ein Verkehrskonzept als den Königsweg an und schlägt vor, den TOP
5.3.1 auf Grund fehlender Fachmeinung zu vertagen.
Herr Pluschkell beantragt folgende Änderung zum Antrag unter TOP 5.3.1 (CDU-Antrag):
„Der Bürgermeister wird aufgefordert im vorgenannten Bereich eine Verkehrsberuhigung
herbeizuführen, möglichst durch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sofern
dies rechtlich zulässig ist. Sollte dies rechtlich nicht zulässig sein, wird die Verwaltung weitere
Vorschläge zu einer Verkehrsberuhigung machen.“
Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von Herr Pluschkell abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den geänderten Antrag: 15 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, dem Antrag mit der oben aufgeführten Änderung
zuzustimmen.
