ALLRIS - Auszug

14.06.2018 - 5.2 Verpflichtung der Zweiten stellv. Stadtpräsiden...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende  weist darauf hin, dass sie gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung die Aufgabe hat, die soeben gewählte Zweite stellvertretende Stadtpräsidentin per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheit zu verpflichten und in ihr Amt einzuführen.

 

Die Vorsitzende bittet Frau Mählenhoff vorzutreten und weiter, alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben.

 

Die Vorsitzende verpflichtet Frau Mählenhoff  per Handschlag mit folgenden Worten:

 

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied und Zweite stellvertretende Stadtpräsidentin der Hansestadt Lübeck.

 

 

 

 

 

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Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

 

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