ALLRIS - Auszug

14.06.2018 - 18.2 130. Änderung des Flächennutzungsplanes für den...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es sprechen BM Ramcke, BM Pluschkell, BM Lötsch, BM Zunft, BM Ramcke erneut,

BM Prieur, BM Rathcke und BM Pluschkell. BM Pluschkell gibt zu Protokoll, dass der Einschub „entsprechend VO/2015/02984“ in dem Antrag der SPD-Fraktion unter TOP 18.2.1  gestrichen wird.

 

Der Vorsitzende lässt zuerst über den geänderten Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung zu TOP 18.2.1:

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen: 45

Nein-Stimmen: 3

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über die Vorlage unter TOP 18.2 in der geänderten

Fassung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung zu TOP 18.2:

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen: 34

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 4

 

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt).

 

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Beschlussvorschlag (siehe hierzu Änderungsantrag unter TOP 18.2.1):

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.19.00 –  Dornbreite / Medenbreite – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.19.00 – Dornbreite / Medenbreite – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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