ALLRIS - Auszug

18.07.2017 - 4.3.1 Anfrage AM Rüdiger Hinrichs: Kommunale Versorgu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

  1. Ist die kommunale Versorgung z.B. mit Notstromaggregaten an Pumpstationen so gesichert, dass auch bei einem längeren Stromausfall in allen Haushalten Wasser verfügbar ist?
     
  2. Gibt es für Vorsorgepläne, und wer ist dafür zuständig? Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

Herr Neumann antwortet, dass die Feuerwehr Lübeck über diverse Einsatzpläne für besondere Schadenslagen verfüge. Ein langanhaltender Stromausfall stelle ein Schlüsselszenario dar, dessen komplexe und weitreichende Auswirkungen alle Lebensbereiche betreffen würde. Der operative Katastrophenschutz könne hier zwar einen wichtigen Teil zur Bewältigung eines Stromausfalles darstellen, aber nur einen Teil der zu erwartenden Folgen überwinden. Bei diesem Schlüsselszenario sei auch der Eigenvorsorge von Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen sowie der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung eine entscheidende Bedeutung beizumessen. Staatliche Institutionen würden nicht alle Lebensbereiche in gewohnter Weise aufrechterhalten können. Stromausfall-Planungen der Feuerwehr Lübeck fokussierten sich bisher auf die Entwicklung von Maßnahmen zum Erhalt der eigenen Leistungsfähigkeit wie der Sicherstellung der Kommunikation.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anmerkung der Protokollführung:

 

Die Antwort der Stadtwerke Lübeck wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.[1]

 


[1] Anlage 2

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

 

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