ALLRIS - Auszug

30.11.2017 - 5.9 FREIE WÄHLER & DIE LINKE: Verzicht auf Straßena...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Frühestens ab dem 1. Januar 2018 und spätestens mit dem Inkrafttreten der Änderung des § 76 der Gemeindeordnung (durch Gesetz zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge: Entfall einer Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes), werden diese Beiträge in der Hansestadt Lübeck nicht mehr erhoben und entfallen.

Dies gilt auch für Beiträge für die Erneuerung von Straßenlaternen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich nach Inkrafttreten der genannten Gesetzesänderung der Bürgerschaft einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Änderung der jetzt bestehenden Satzung vorzulegen. Es möge die folgende Formulierung verwendet werden:

 

„Die Hansestadt Lübeck erhebt keine zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Herstellung, den Ausbau, den Umbau und die Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen – auch wenn sie nicht zum Anbau bestimmt sind – Beiträge nach den Bestimmungen dieser Satzung.“

 

  1. Der Bürgermeister möge geeignete Maßnahmen ergreifen, damit noch nicht erhobene und abgerechnete Beiträge, zu Gunsten der Beitragspflichtigen, nicht mehr erhoben werden. Sollte hierzu eine weitere Änderung der Satzung notwendig sein, so ist auch diese der Bürgerschaft unverzüglich vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung:

Ja-Stimmen: 0

Nein-Stimmen: 26

Enthaltungen: 21

 

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