ALLRIS - Auszug

18.05.2017 - 5.8.1 Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Antrag zu ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Vor Sitzungsbeginn wurde die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 5.2, 5.8 und 5.11 beschlossen.

 

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister möge berichten, welche finanziellen Auswirkungen entstünden, wenn Grundstücke im Eigentum der Hansestadt Lübeck ausschließlich als Erbbaurecht – mit der rechtlich zulässigen Wertsicherungsklausel – vergeben werden, sowohl für Wohn- wie für Gewerbebau.

 

Ferner möge er berichten, wie städtische Grundstücke für den Bau von Sozialwohnungen, z.B. durch eine Vergabe als Erbbaurecht zu einem ermäßigten Erbbauzins attraktiver werden können.

 

Der Bericht möge auch für ein Grundstück, das unter den Bürgerschaftsbeschluss vom 28.4.2016 fällt (VO/2015/03216), mit der Endwertmethode über 99 Jahre den Verkauf nach 4. (d.h. 10% Aufschlag beim Verkauf)  mit einer Erbpacht nach 2.6 (d.h. 4% Pacht mit Wertsicherung) vergleichen. 
Es wird empfohlen, ein fiktives Grundstück mit einem Bodenrichtwert von 100.000 Euro zu wählen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:9

Nein-Stimmen:38

 

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