ALLRIS - Auszug

26.01.2016 - 3.7 Neu: Anfrage BM Andreas Zander: Nutzung des Vol...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Zander stellt mit der Vorlage 2016/03344 folgende Anfrage:

 

„Im Letter of Intent zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck vom 29.April 2015 wurde zum Volksfestplatz vereinbart:

„Die Übergangslösung wird insbesondere für die Wintermonate 2015/16 benötigt. Das Land sichert zu, die Übergangslösung nicht über das Jahr 2016 hinaus zu nutzen und daher das Containerdorf Ende 2016 am Volksfestplatz definitiv abzubauen.
Für die Nutzung des Volksfestplatzes zahlt das Land an die Hansestadt Lübeck eine pauschale Entschädigung, deren Höhe entsprechend dem vollen Wert gemäß Gemeindeordnung zeitnah festgelegt wird.“

Wie hoch ist die Entschädigung, die das Land Schleswig-Holstein an die Hansestadt Lübeck für die Nutzung des Volksfestplatzes zahlt?
Wurde vertraglich eine Frist bzw. ein Ende der Nutzung durch das Land Schleswig-Holstein festgelegt. Was für Konsequenzen hat eine Nutzung des Volksfestplatzes durch das Land über das vertragliche Ende hinaus?“
 

Herr Senator Schindler beantwortet die Anfrage mündlich und teilt zu Frage 1 mit, dass der Mietvertrag für die Nutzung des Grundstücks im November 2015 endverhandelt wurde. Die Vorlage hierzu befinde sich derzeit im stadtinternen Beteiligungsverfahren. Es sei vorgesehen, diese dem Senat Anfang Februar und dem Hauptausschuss im März 2016 vorzulegen. Zu der Höhe der Entschädigung gebe er im nicht-öffentlichen Teil der heutigen Sitzung Auskunft.

Zu Frage 2 führt er aus, dass der Mietvertrag für den Zeitraum 01.09.2015 – 31.12.2016 geschlossen wurde, auf Nachfrage habe das zuständige Finanzministerium des Landes SH mitgeteilt, dass eine Verlängerung der Nutzung nicht vorgesehen sei.

Zu Frage 3 teilt er mit, dass das B´Planverfahren unabhängig von der derzeitigen Nutzung angeschoben werden könne. Sollte es zu einer Nutzung über das vertraglich vereinbarte Ende hinaus kommen, entstehen der HL keine finanziellen Nachteile, da sich die Miethöhe an der Bodenwertverzinsung orientiere.

 

Eine Nachfrage von Frau Mählenhoff wird von Herrn Bürgermeister Saxe beantwortet.

 

 

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Der Hauptausschuss nimmt

die Antwort zur Kenntnis.

             

 

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