ALLRIS - Auszug

12.11.2015 - 4.1.4 Versorgung von Flüchtlingskindern

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Wortprotokoll

Frau Heidig berichtet darüber, dass Gerüchte aufgetreten sind, dass aufgrund der Versorgung von Flüchtlingskindern die Gruppengrößen in Kindertagesstätten auf mehr als 22 Kinder angehoben werden sollen. Das ist nicht richtig.

Abfragen bei den Kitas und bei der Servicestelle haben ergeben, dass weder aus Sicht der Hansestadt Lübeck, noch aus Sicht der Kreisfreien Städte, oder auf Landesebene die Notwendigkeit besteht, die Gruppengröße anzuheben.
Es handelt sich bei solchen Genehmigungen zudem immer um Ausnahmeregelungen im jeweiligen Einzelfall. Aber dafür besteht keine Grundlage. Die durchschnittliche Auslastung in Lübeck beträgt 20 bis 21 Kinder je Gruppe.

 

Frau Weiher gibt dazu den Hinweis, dass zuletzt ausschließlich zur Bewältigung der Streikfolgen eine Sondergenehmigung eingeholt wurde, die Gruppen kurzfristig und nur für die Dauer des Streiks auf bis zu 25 Kinder auslasten zu können. Diese Regelung war einzig zur Unterstützung der vom Streik betroffenen Eltern gedacht gewesen und ist jetzt nach Streikende auch nicht auf andere Situationen übertragbar.

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Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

 

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