ALLRIS - Auszug

24.03.2015 - 3.7 Neu: Anfrage Jan Lindenau: Änderung der Entgelt...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt mit VO 2576 folgende Anfrage:

Die Bürgerschaft hat am 27.11.2014 die 9. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.05 in der Fassung des 8. Nachtrags vom 14.10.2013 (Kindergartenjahr 2015/2016) beschlossen. Hierzu folgende Fragen:

 

Gem. § 18 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
(Kindertagesstättengesetz - KiTaG) wirkt bei der Festsetzung der Elternbeiträge der Beirat der Kindertageseinrichtungen mit.

 

  1.                   Wie und in welchem Umfang hat eine Mitwirkung des Beirates bei der
                  Erstellung der Vorlage stattgefunden?
  2.                   Weshalb ist die Mitwirkung uns ggf. Stellungnahme des Beirates nicht der
                  Entscheidungsvorlage beigefügt worden?

 

Wenn keine Mitwirkung des Beirates stattgefunden hat:

 

  1.                   Mit welchen Auswirkungen rechnet die Hansestadt Lübeck für die Rechtskraft
                 der Entgeltsatzung?
  2.                   Ist der Hansestadt Lübeck die Stellungnahme des Ministerium für Soziales,
                 Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom
                 22.09.2014 bekannt, in der die Einschätzung vertreten wird, dass eine
                 Entgeltordnung, an der der Beirat nicht mitgewirkt hat, nichtig ist? (dieser
                 Anfrage beigefügt)

 

Kontrolle der freien Träger:

 

  1.                   Kontrolliert die Hansestadt Lübeck die Freien Träger, in wieweit die
                 Bestimmungen des KitaG § 17 Elternvertretung  und § 18 Beirat durch die
                 Träger eingehalten werden?
  2.                   Wenn ja, mit welchem Ergebnis
  3.                   Wenn nein, weshalb nicht

 

 

Frau Senatorin Weiher berichtet, dass die Stadtelternvertretung bei der Neufestsetzung der Elternbeiträge beteiligt worden war und der Anpassung der Entgelte zugestimmt habe.

 

Nach Angaben des Vorsitzenden handelt es sich bei der Stadtelternvertretung gem. § 17 KitaG jedoch um einen anderen zu beteiligenden Kreis als der Beirat gem. § 18 KitaG.

 

Frau Senatorin Weiher wird die Angelegenheit prüfen und die Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses am 21.4.2015 abschließend beantworten.

 

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Der Hauptausschuss stellt die Beantwortung der Anfrage
bis zur nächsten Sitzung am 21.4.2015 zurück.

 

             

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Anlagen zur Vorlage

 

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