ALLRIS - Auszug

26.03.2015 - 5.12 kommunaler Datenschutz in Lübeck

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Dieser TO-Punkt wurde bereits gemeinsam mit TO-Punkt 5.7 gemeinsam beraten.

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Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bericht über den aktuellen Stand des kommunalen Datenschutzes in Lübeck zu verfassen.

 

Hierbei sollen auch folgende Fragen beantwortet werden:

 

- Finden regelmäßig Datenschutzbelehrungen für die Mitarbeiter statt?

- Wie erfolgt diese Belehrung (durch Vortrag, durch Handzettel, per Email o.ä.)?

- Ist neben dem Bürgermeister jemand mit der Überprüfung des Datenschutzes beauftragt?

- Warum hat Lübeck keinen behördlichen Datenschutzbeauftragten(bDSB)?

- Wäre ein bDSB zusammen mit Nachbarkreisen (bspw. Stormarn und

  Ostholstein) möglich?

- Sind Verstöße gegen Datenschutz bekannt geworden?

- Welche Meldungen sind in den letzten drei Jahren nach § 7 Abs. 3 LDSG an das   Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz(ULD)gerichtet worden?

- Wie erfolgt das Datenschutzmanagement konkret (Verfahren von Dokumentation, Test und Freigabe neuer Verfahren)?

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen: 16             

Nein-Stimmen: 32             

Enthaltungen: 0             

 

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