20.02.2014 - 3 Feststellung der Tagesordnung(Beschluss über ni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Do., 20.02.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende weist auf folgende umverteilte Unterlagen hin:
1. Zu Top 7.1 / VO 2014/01349
2. Weiterhin wurden Dringlichkeitsanträge vom Ausschussmitglied Herrn Niewöhner eingereicht:
Dringlichkeitsantrag Herr Niewöhner VO 2014/01374
– Sonderprüfung Doppik
Dringlichkeitsantrag Herr Niewöhner VO 2014/01375
– Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung
3. Der Vorsitzende teilt mit, dass noch folgende Anfrage vom Ausschussmitglied Niewöhner eingereicht wurde:
Herr Niewöhner VO 2014/1373 – Bewirtungskosten der Hansestadt Lübeck
Herr Niewöhner erläutert nach Wortmeldung die Dringlichkeit seiner Anträge.
Begründet werden die Anträge dadurch, dass diese bereits postalisch am 01.02.2014 an den Leiter des RPA, Herrn Meyer, gesandt wurden. Da diese ohne Antwort blieben, wurden über die Fraktion die vorliegenden Dringlichkeitsanträge am 17.02.2014 gestellt.
Herr Meyer erklärt anschließend, dass keine Anträge weder postalisch noch per eMail im RPA eingegangen sind.
Der Vorsitzende nimmt die Begründung der Dringlichkeitsanträge zur Kenntnis und lässt über die Anträge abstimmen.
Dringlichkeitsantrag Herr Niewöhner VO 2014/01374: Sonderprüfung Doppik
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt unter Anerkennung der Dringlichkeit der Erweiterung der TO im öffentlichen Teil einstimmig zu.
Der Antrag wird im öffentlichen Teil unter TOP 7.2 Anträge von Ausschussmitgliedern in die Tagesordnung aufgenommen.
Dringlichkeitsantrag Herr Niewöhner VO 2014/01375: Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem Dringlichkeitsantrag nicht zu und lehnt die Erweiterung der Tagesordnung mehrheitlich bei
2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
Der Vorsitzende lässt über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen abstimmen.
Die Tagesordnung wird einschließlich des nichtöffentlichen Teils einstimmig wie vorgelegt festgestellt und einstimmig beschlossen.
