ALLRIS - Auszug

14.02.2013 - 4.2.2 Stand Einführung Niederschlagswassergebühr

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Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey berichtet anhand einer Präsentation über den Stand der Niederschlagswassergebühr. Inzwischen sei ein Bearbeitungsstand für die Flächenerfassung von mehr als 90 % erreicht. Die zwingende rechtliche Vorgabe zur Einführung der Niederschlagswassergebühr sei durch den Bürgerschaftsbeschluss bekräftigt worden. Es erfolge eine Trennung der Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung in Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung. Der Satzungsentwurf sei in Arbeit und werde in der Werkausschuss-Sitzung am 14.03.2013 behandelt. Zur Vorbereitung stellt Herr Dr. Verwey den Ausschussmitgliedern die wesentlichen Elemente, mit Ausnahme der Gebührensätze, bereits heute vor.
 

Die neue Satzung regele unter anderem den Umgang mit teilversiegelten Flächen (z. B. Gründächer, Rasengittersteine). Hier empfehle die EBL für Lübeck ein einfaches, verwaltungstechnisch gut händelbares Verfahren in Form einer Ermäßigung um 50 %. Mit der neuen Satzung entfallen die Staffeltarife. Es gelte der Grundsatz, der Gebührenzahler ist der Grundstückseigentümer. Die weiteren geplanten Ermäßigungstatbestände werden kurz vorgestellt.

 

Weiter gibt Herr Dr. Verwey einen Zwischenstand zum Thema Gemeinschaftseigentum. Hier habe die EBL versucht, u. a. mit den Dachverbänden gemeinsame Lösungen zu finden. Das Vorgehen, einen Eigentümer anzusprechen, sei geboten und richtig. Davon werde nicht abgewichen, außer es handele sich um Sonderfälle, die sich selbstständig auf Antrag organisieren. Grundvoraussetzung hierfür sei jedoch die Einigkeit untereinander und die Mitteilung an die EBL.

 

Weitere Fragen der Herren Sawalich, Scholz und Büttner werden von Herrn Dr. Verwey und Herrn Garbers beantwortet.

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