ALLRIS - Auszug

07.05.2013 - 11.3 Zusätzliche Wohngeldgewährungen - Antrag des AM...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Klinkel begründet seinen Antrag ausführlich.

 

Hierzu spricht der Vorsitzende.

 

Herr Böhning beantragt zu Protokoll, den Antrag in den Jobcenter-Beirat zu überweisen.

 

Herr Klinkel erklärt, dass der Antrag nicht komplett überwiesen werden könne, weil sich

der 2. Punkt des Antrages direkt an den Bürgermeister richte.

 

Herr Böhning erklärt, dass der Antrag trotzdem überwiesen werden könne, weil der Senator ja als Vertreter des Bürgermeisters anwesend sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Böhning abstimmen.

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Beschluss:

 

Das Ausschussmitglied Rolf Klinkel beantragt:

 

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

1.      Das Lübecker Jobcenter wird gebeten,

a.       für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die laufende Leistungen für die Bestreitung ihres Lebensunterhalts nach dem SGBII erhält, beantragtes Wohngeld bis zu dessen Zahlung nicht als Einkommen bei der Leistungsgewährung zu berücksichtigen und

b.      Hilfesuchende und Leistungsempfängerinnen und –empfänger die Anspruch auf die Gewährung von Wohngeld haben zu bitten dieses zu beantragen und sie entsprechend zu beraten.

 

2.      Der Bürgermeister wird gebeten,

a.       dem Sozialausschuss jährlich über die Höhe der Einsparungen der Unterkunftskosten für Hartz IV-Leistungsempfängerinnen und –empfänger durch Wohngeldzahlungen zu berichten und

b.      die eingesparten Haushaltmittel für die Finanzierung freiwilliger sozialer Leistungen zu verwenden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, den Antrag

in den Beirat des Jobcenters zu überweisen.

 

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