Temporäre Halteverbotszone beantragen

Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

  • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
  • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
  • Wichtig für die Beantragung sind
    • der Ort
    • der Zeitraum
    • die Länge in Metern
    • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

Bei einer einmaligen oder unregelmäßigen Antragstellung: hier klicken. Weitere Informationen erhalten Sie dann im Formular unter Hinweise.
Bei einer regelmäßigen Antragstellung von mindestens 5 Anträgen pro Quartal: hier klicken.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Der Antrag auf Parkplatzsperrung z.B. im Zusammenhang mit einem Umzug muss mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin gestellt werden.

Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

Hilfe & Kontakt:

Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Die Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde können am besten per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de erledigt werden. Sie benötigen keinen Termin für Bewohnerparkausweise, Parkausweise für Schwerbehinderte und Zufahrtsberechtigungen.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer