Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.
- Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
- Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
- Wichtig für die Beantragung sind
- der Ort
- der Zeitraum
- die Länge in Metern
- die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug
Bei einer einmaligen oder unregelmäßigen Antragstellung: hier klicken. Weitere Informationen erhalten Sie dann im Formular unter Hinweise.
Bei einer regelmäßigen Antragstellung von mindestens 5 Anträgen pro Quartal: hier klicken.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden. Bei vorübergehenden Haltverboten (z. B. aufgrund von Umzügen, Baustellen oder Veranstaltungen) gilt eine Aufstellfrist von mindestens 3 Tagen, der Tag der Aufstellung zählt aber nicht mit bevor das Verbot wirksam wird.
Beispiel: Das Haltverbot soll am 12.12. gelten, dann muss es spätestens am 08.12. aufgestellt sein.
Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.
Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden. Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen. Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.
Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.
Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).
Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.
Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.
Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
Bitte beachten Sie:
- Fahrzeuge, die auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt sind, müssen regelmäßig kontrolliert werden.
- Auch wenn Sie abwesend sind (z. B. im Urlaub), sind Sie als Fahrzeughalter oder -führer dafür verantwortlich, dass Ihr Fahrzeug nicht im Bereich eines wirksam aufgestellten Haltverbots steht.
- Wird Ihr Fahrzeug abgeschleppt, weil ein rechtzeitig aufgestelltes Haltverbot übersehen wurde, tragen Sie grundsätzlich die entstehenden Kosten.
Unser Hinweis:
Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig, besonders wenn Sie es mehrere Tage unbewegt im öffentlichen Raum abstellen. Beauftragen Sie während Ihrer längeren Abwesenheit eine Person, die spätestens alle 3 Tage nach Ihrem Fahrzeug sieht, und es ggf. auch umparken kann, falls dort ein Halt- und Parkverbot aufgestellt wurde. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten.