Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist eine in Deutschland heimische Nachtfalterart, deren Raupen gesundheitliche Beschwerden verursachen können. Die Raupen entwickeln ab einem bestimmten Entwicklungsstadium feine Brennhaare, die bei Kontakt Hautreizungen, starken Juckreiz sowie Reizungen der Atemwege und Augen hervorrufen können.
Die Untere Naturschutzbehörde bittet Bürger:innen, bei Beobachtungen aufmerksam zu sein und Verdachtsfälle zu melden.
Woran ist der Eichenprozessionsspinner zu erkennen?
Ein wichtiges Erkennungsmerkmal ist bereits der Name: Der Eichenprozessionsspinner befällt ausschließlich Eichen. Werden ähnliche Raupen oder Gespinste an anderen Baumarten entdeckt, handelt es sich nicht um den Eichenprozessionsspinner.
Typische Hinweise auf einen Befall sind:
• Gespinstnester am Stamm oder an stärkeren Ästen von Eichen
• Raupen, die sich in langen, geordneten Kolonnen („Prozessionen“) fortbewegen
• Raupen mit dunkler Rückenlinie und graublauen Seiten
• Ansammlungen von Raupen tagsüber in den charakteristischen Gespinsten
Besondere Aufmerksamkeit ist bei freistehenden Eichen in Parks, an Straßen, auf Parkplätzen sowie an Waldrändern geboten.
Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?
Wer ein verdächtiges Gespinst oder entsprechende Raupen an einer Eiche entdeckt, sollte ausreichend Abstand halten und die Tiere oder Nester keinesfalls berühren. Auch Hunde und andere Haustiere sollten ferngehalten werden.
Die Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass nicht jede behaarte Raupe und nicht jedes Gespinst auf einen Eichenprozessionsspinner hindeutet. Eine fachliche Prüfung ist daher wichtig, um Verwechslungen mit anderen, ungefährlichen Arten zu vermeiden.
Verdachtsfälle können mit Angabe des Standortes und möglichst einem Foto auch an die Untere Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck unter naturschutz@luebeck.de gemeldet werden. Die Meldungen dienen dem Monitoring und der Erfassung des aktuellen Vorkommens des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet.
Für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer besteht keine naturschutzrechtliche Pflicht, den Eichenprozessionsspinner zu bekämpfen oder zu entfernen. Je nach Lage des Befalls kann sich jedoch aus der Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung ergeben, mögliche Gefahren für andere Personen zu vermeiden.
Auf öffentlichen Flächen sind jeweils die zuständigen städtischen Bereiche für die Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen verantwortlich. Das können beispielsweise Stadtgrün & Verkehr, Liegenschaften oder Schule und Sport sein.
Wird ein Befall auf einem Privatgrundstück festgestellt, empfiehlt die Hansestadt Lübeck, eine Fachfirma mit der Entfernung der Nester zu beauftragen. Aufgrund der gesundheitsschädlichen Brennhaare sollten keine eigenen Beseitigungsversuche unternommen werden.
Weitere Informationen zum Erkennungsbild und zum richtigen Verhalten finden Interessierte auf den Informationsseiten des Landes Schleswig-Holstein
