Bebauungsplan 35.58.00 - St. Jürgen / Hoffmannskoppel
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB für den Bebauungsplan
32.58.00 – St. Jürgen / Hoffmannskoppel –
2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 32.58.00 –
St. Jürgen / Hoffmannskoppel –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 04.05.2009 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 32.58.00 – St. Jürgen / Hoffmannskoppel – aufgestellt wird.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Übersichtsplan
*siehe in der Anlage unten!
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Städtebauliches Ziel ist die Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung als Straßenrandbebauung am Rönnauer Ring, der St. – Jürgen - Straße und dem Teutendorfer Weg. Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für rund 19 neue Baugrundstücke zur Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 20.05.2009 bis einschließlich 03.06.2009 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 20.05.2009 um 19.00 Uhr in der Stadtschule Travemünde, Kirchenstraße 3-5, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine viertel Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden.
Lübeck, 11.05.2009 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung