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Bekanntmachung der Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung
Amtliche Bekanntmachung der Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung
Gemäß der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 9.April 2008 ist die Hansestadt Lübeck nach § 3 Abs. 1 verpflichtet vor Beginn der Badesaison die Badegewässer zu benennen und in Verbindung mit § 11 öffentlich bekannt zu geben.
Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck gibt es nachfolgende Badegewässer:
- Ostsee: Der Kurstrand in Travemünde und der Badestrand Priwall
- Wakenitz: Das Altstadtbad Krähenteich, das Naturbad Falkenwiese, das Naturbad Marli und
Eichholz Der Kleine See
Die Liste der Badegewässer liegt beim Bereich Umweltschutz in der Dr. Julius-Leber-Str. 50-52 aus.
Die Öffentlichkeit besitzt nach § 11 die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern vorzubringen.