Einziehungsverfügung - Gemarkung Innere Stadt
- Nach § 8 Abs. 1, Satz 1, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes
Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H.
S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan
eingezogen:
- Gemarkung Innere Stadt, Flur 24, Flurstücke 30/10, 30/16 tlw., 30/13, 30/14
Übersichtsplan
*Siehe in der Anlage unten!
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder
zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12,
Zimmer 310 ff – Widerspruch eingelegt werden.
3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und
Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während
der Geschäftszeiten:
- montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
- donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
- freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 13.06.2008
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister