Vorlage - VO/2014/01481  

Betreff: Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. BodenBezüglich:
VO/2014/01330
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.03.2014 
12. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.03.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 7 / 2013 - 2018 zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_abw_03-02-00
Anlage 2_Plan_03-02-00
Anlage 3_text_03-02-00
Anlage 4_begr_03-02-00

1

Beschlussvorschlag

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

             

              a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,

 

              b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2

-              Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,

 

 


c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13

 

d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.               Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

3.              Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechustunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Vorlagenvorgänger: VO/2014/01330

Verfahren

Vorlagenvorgänger: VO/2014/01330

Beratungsfolge:

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

 

05.03.2014 Senat

17.03.2014 Bauausschuss

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange einschließlich der städtischen Dienststellen, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4(2) BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Überwiegend zustimmend. Die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der städtischen Dienststellen vorgebrachten Anregungen sind im Rahmen des Verfahrens geprüft und in die Abwägung eingestellt worden.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine über die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(2) BauGB hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erfolgt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/ Stadtgraben/Teilbereich 2 – nicht im besonderen Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:

Die Maßnahme (Aufstellung des Bauleitplanes) ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach BauGB.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Siehe Anlage 4

Begründung

Siehe Anlage 4

 

 

Anlage 1:

Anlagen

Anlage 1:               Auswertungsbericht zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB eingegangener Stellungnahmen

Anlage 2:               Teil A - Planzeichnung mit Legende (Verkleinerung auf DinA4)

Anlage 3:               Teil B - Text

Anlage 4:               Begründung  zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/  Stadtgraben/Teilbereich 2, Entwurf zum Satzungsbeschluss

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_abw_03-02-00 (206 KB)    
Anlage 5 2 öffentlich Anlage 2_Plan_03-02-00 (452 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_text_03-02-00 (70 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_begr_03-02-00 (690 KB)    
Stammbaum:
VO/2014/01330   Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2014/01481   Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich