Bauleitplanung

Lenkung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung

Zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebietes stellt die Hansestadt Lübeck wie andere Gemeinden auch Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf. Im Einzelnen sind dies der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet sowie zahlreiche Bebauungspläne, die als verbindliche Bauleitpläne das Planungsrecht für das jeweilige Plangebiet regeln.

Die Aufstellung, die Änderung und ggf. auch die Aufhebung von Bauleitplanen erfolgen in einem öffentlich rechtlichen Verfahren. In diesen Verfahren wird die Öffentlichkeit in der Regel zweimal an der Planung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt eine allgemeine Information zu den Zielen und Zwecken sowie zu den wesentlichen Auswirkungen der Planung. Bei der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des jeweiligen Bauleitplanes mit der zugehörigen Begründung zur Einsichtnahme aus. In beiden Verfahrensschritten kann die Öffentlichkeit Anregungen, Bedenken und Hinweise zur Planung vorbringen.  

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