Vorlage - VO/2023/12854-01  

Betreff: UNVOPA: Solarenergie in Lübeck - Orientierungsrahmen zur Ansiedlung großer Freiflächenanlagen (Zwischenbericht)
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2023/12854
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2024 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Bauausschuss zur Vorberatung
06.05.2024 
14. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der anstehenden Fortschreibung des Zwischenberichtes sind folgende Aspekte näher zu betrachten:

  1. Anpassung der Zielsetzungen des Masterplan Klimaschutz zur angestrebten installierten Leistung und die dafür benötigte Größenordnung in Anspruch zu nehmender Freiflächen.
  2. Strategischer Umgang der Stadt mit eigenen Flächen, die für Solarfreiflächenanlagen geeignet sind.  
  3. Strategischer Umgang mit besonders ertragreichen landwirtschaftlichen Flächen, die nicht vorbelastet (privilegiert) sind.
  4. Strategischer Umgang mit naturschutzfachlich oder die Naherholung bedeutsamen Flächen, die nicht vorbelastet (privilegiert) sind.

 

 

Beteiligte Bereiche und Projektgruppen

Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Die Zielsetzung des Masterplan Klimaschutz mit einem Flächenbedarf von 200 ha bei einer angestrebten Gesamtproduktion von 413 GWh pro Jahr sind zu hinterfragen. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben sind Solarenergie-Freiflächenanlagen besonders begünstigt (überragendes öffentliches Interesse). 

 

r eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei der Ausweisung entsprechender Flächen ist die Vorgabe eines realistischen Flächenbedarfs erforderlich, um einen verlässlichen Orientierungsrahmen zu schaffen und Vorhabenträgern zeitnah Planungssicherheit zu geben


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12854   Solarenergie in Lübeck - Orientierungsrahmen zur Ansiedlung großer Freiflächenanlagen (Zwischenbericht)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Bericht öffentlich
VO/2023/12854-01   UNVOPA: Solarenergie in Lübeck - Orientierungsrahmen zur Ansiedlung großer Freiflächenanlagen (Zwischenbericht)   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag der Fraktion Unabhängige-Volt-PARTEI