Vorlage - VO/2024/12886-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage  des  AM  Thorsten  Fürter  (FDP)  zur  Unterbringung  von  Flüchtlingen  /  Rückführung  von  ausreisepflichtigen  Personen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2024/12886
Federführend:3.320 - Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Benz, Nicholas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
30.04.2024 
13. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Wie viele Personen befinden sich in der ausländer- und/oder aufenthaltsrechtlichen Betreuung durch die Ausländer- und Zuwanderungsbehörde?

Antwort: 30.967 Personen

 

2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Vollzeitäquivalenten sind bei Ihnen in der Ausländer- und Zuwanderungsbehörde tätig?

Antwort: 45,46 VZÄ (Aufenthaltserteilung, Aufenthaltsbeendigung, Einbürgerung), davon derzeit 10,49 VZÄ unbesetzt

 

3. Wie viele von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ausschließlich mit Fragen der Ausreise oder Rückführung oder Rücküberstellung beschäftigt?

Antwort: 7 Sachbearbeitende und eine Sachgebietsleitung. Derzeit sind 3 Stellen unbesetzt.

 

4. Ist beabsichtigt, die Ausländerbehörden personell im Bereich der Rückführung aufzustocken?

Antwort: Nein. Die bloße Aufstockung von Stellen im Stellenplan ist nicht zielführend, da keine qualifizierten Bewerber:innen verfügbar sind. Dies ist einerseits der hohen erforderlichen Qualifikation und andererseits dem schwierigen und psychisch belastenden Aufgabengebiet geschuldet.

 

5. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befanden sich am 31.12.2022, am 30.06.2023 und am 31.12.2023 jeweils in der Betreuung durch die Ausländer-  und Zuwanderungsbehörde und wie viele von diesen Personen besaßen oder besitzen eine Duldung gemäß § 60 a AufenthG?

Antwort:

31.12.2022          1.030 Personen, davon 958 mit Duldung

30.06.2023          1.001 Personen, davon 910 mit Duldung

31.12.2023          705 Personen davon 590 mit Duldung

Dazu kommen 350 Personen mit AE nach § 104c (Chancen-AE), welche seit 31.12.2022 die Möglichkeit eröffnet, nach 5 Jahren ununterbrochener Duldung in einer Frist von 18 Monaten die Integration nachzuweisen und so einen Aufenthaltstitel zu erhalten, welcher ein Bleiberecht bietet.

 

6. Wie viele Ausreise-, Überstellungs- und Rückführungsersuchen wurden durch die

Ausländerbehörde in den vergangenen drei Jahren jeweils an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge gestellt?

Antwort: Im Zeitraum 01.01.2021 bis 01.01.2024 wurden insgesamt 270 Amtshilfeersuchen zur Pass(ersatz)beschaffung oder zur Abschiebung an das Landesamt gestellt.

 

7. Wie viele Ausreisen, Überstellungen und Rückführungen wurden daraufhin in den

vergangenen drei Jahren jeweils realisiert?

Antwort:

2021: 24 Personen

2022: 24 Personen

2023: 19 Personen

 

Außerdem gab es 88 freiwillige Ausreisen von Personen mit einer Duldung.

 


 


Begründung


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/12886   Anfrage  des  AM  Thorsten  Fürter  (FDP)  zur  Unterbringung  von  Flüchtlingen  /  Rückführung  von  ausreisepflichtigen  Personen   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2024/12886-01   Antwort auf Anfrage  des  AM  Thorsten  Fürter  (FDP)  zur  Unterbringung  von  Flüchtlingen  /  Rückführung  von  ausreisepflichtigen  Personen   3.320 - Ordnungsamt   Antwort auf Anfrage öffentlich