Vorlage - VO/2021/10495  

Betreff: Possehl Förderung für das Digitales Kulturwerk Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.103 - Digitalisierung, Organisation und Strategie Bearbeiter/-in: Claudy, Sandra
Beratungsfolge:
Senat zur Entscheidung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Entscheidung
14.02.2022 
24. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
22.02.2022 
61. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Konzept Digitales Kulturwerk - Bericht
Zuwendungsbescheid Possehl Projektleitung

Beschlussvorschlag

Die Spende der Possehl Stiftung für das Haushaltsjahr 2021 ff. in Höhe von insgesamt 585.748,96 € zugunsten der Hansestadt Lübeck Projekt Digitales Kulturwerk wird angenommen

 

Der Bericht (Anlage 1) zum Projektstand wird zur Kenntnis genommen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung erteilt

4.041.7 Kulturstiftung Die Lübecker Museen

Zustimmung erteilt

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung erteilt

4.415 Archiv

Zustimmung erteilt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendlichen sind von dieser Vorlage nicht betroffen, werden aber später inhaltlich einbezogen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Im Zuge des Rahmenkonzeptes Digitale Strategie (VO/2020/08509), Themenfeld Freizeit und Kultur wurde das Digitale Kulturwerk Lübeck als erstes konkretes Modellprojekt durch die Bürgerschaft im Januar 2020 beschlossen. Als strategisches Ziel im Rahmen dieses Projektes wurde definiert, digital vorhandene Daten von Kulturgütern für die Interessierte bedarfsgerecht aufbereitet werden. Zusätzlich sollen bisher nicht digital vorhandene Daten von Kulturgütern digitalisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ziel des Projektes ist es ein virtuell begehbares 3D-Modell der Altstadtinsel der Hansestadt Lübeck zu kreieren, das sowohl von Bürger:innen als auch von Besucher:innen genutzt werden kann. Beispielsweise um bisher nicht öffentlich zugänglichen Kulturschätze wie zum Beispiel Wandmalereien oder historischen Räume in privaten Immobilien zugänglich zu machen.

 

Im Rahmen der Vorlage „Organisatorische Umsetzung des Rahmenkonzeptes Digitale Strategie“ (VO/2020/09004) wurde von der Bürgerschaft im August 2020 bereits eine Planstelle zur Steuerung des Projektes freigegeben und im Stellenplan des Haushaltes verankert.

 

Im Einklang mit dem Rahmenkonzept Digitale Strategie wird angestrebt für die Umsetzung der Digitalen Strategie weitere Fördergelder einzuwerben. Dieses hat die Hansestadt Lübeck erfolgreich umgesetzt, zum einen indem die Förderung des Bundesministeriums des Innern für Modellprojekte Smart City gewonnen werden konnte (Beschluss der Bürgerschaft VO\2020\08755 vom März 2020). Darüber hinaus konnte die Hansestadt Lübeck eine weitere Förderung erfolgreich bei der Possehl Stiftung für das Digitale Kulturwerk Lübeck als Spende einwerben.

 

Die Fördermittel des BMI werden dabei für die technische Umsetzung eingesetzt und die Mittel der Possehl-Stiftungr die Aufwendungen, die für eine Projektleitung des Projektes Digitales Kulturwerk Lübeck im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2028 entstehen. Insgesamt beläuft sich die Possehl-Förderung auf 585.748,96 EURO und erstreckt sich über sieben Jahre.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 585.748,96 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2021 einen Gesamtwert von 15.439.548,96 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft  nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 585.748,96 Euro zuständig..


Anlagen

Konzept Digitales Kulturwerk - Vorlage.pdf

Zuwendungsbescheid Possehl Projektleitung.pdf

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzept Digitales Kulturwerk - Bericht (130 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich Zuwendungsbescheid Possehl Projektleitung (46 KB)