Auszug - 131. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Geniner Ufer/ Welsbachstraße, abschließender Beschluss und Bebauungsplan 02.14.00 - Geniner Ufer/ Welsbachstraße - Satzungsbeschluss   

12. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13013 131. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Geniner Ufer/ Welsbachstraße, abschließender Beschluss und
Bebauungsplan 02.14.00 - Geniner Ufer/ Welsbachstraße - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Lötsch teilt mit, dass die CDU hier die Beschlussfassung aus dem Bauausschuss beantragt:

 

 

a.)               Im städtebaulichen Vertrag wird auf Sicherungselemente gegen eine Zweitwohnsitznahme verzichtet.

b.)               Im Erschließungsvertrag wird auf eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung / Finanzierung erforderlicher Bodensanierungen auf im Eigentum der Hansestadt Lübeck befindlichen Flächen verzichtet, allenfalls soll eine Beteiligung zu einer wirtschaftlichen Obergrenze verhandelt werden.

 

 

AM Petereit beantragt für die SPD die Beschlussfassung in der Fassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung.

 

AM Schulte-Ostermann spricht sich für die Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung aus und macht auf den Wohnungsnotstand in Lübeck aufmerksam.

 

AM Lötsch spricht zu den Äußerungen von AM Schulte-Ostermann. Er bittet darum die Fassung aus dem Bauausschuss zu beschließen, damit Wohnungen überhaupt gebaut werden können.

 

AM Schulte-Ostermann spricht zu der Erstwohnsitz Thematik.

 

AM Fürter äußert, dass Immobilienprojekte aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen häufig scheitern. Man solle die Streichung der Erstwohnsitzregelung als Chance betrachten, dass überhaupt gebaut werden könne.

 

AM Petereit spricht zu den Äußerungen von AM Lötsch, AM Schulter-Ostermann und AM Fürter.

 

AM Schulte-Ostermann äußert sich verwundert über die Ausführungen zu einer möglichen Nichtbebauung.

 

AM Lötsch spricht zu den Aussagen von AM Schulte-Ostermann.

 

AM Dr. Flasbarth äußert, dass die Thematik zur Erst- und Zweitwohnsitz Regulierung differenzierter betrachtet werden müsse. Er spricht zu den Aussagen von AM Schulte-Ostermann.

 

AM Stüttgen merkt an, dass die Streichung der Erstwohnsitz Regelung andere Käuferkreise anspreche. Er bittet um eine klarere Darstellung, weshalb die Fassung des Bauausschusses beschlossen werden solle.

 

AM Zahn spricht zu den Aussagen von AM Dr. Flasbarth. Er stellt klar, dass die 600 Wohnungen für den Lübecker Markt eine wichtige Maßnahme seien und spricht sich für einen Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung aus.

 

AM Fürter spricht zu den Äußerungen von AM Dr. Flasbarth und AM Schulte-Ostermann.

 

AM Voht äußert sich zu dem nicht unterschriebenen, städtebaulichen Vertrag.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag in der Fassung des Bauausschusses abstimmen:

   
 


Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.    A. Im städtebaulichen Vertrag wird auf Sicherungselemente gegen eine Zweitwohnsitznahme verzichtet

 

B. Im Erschließungsvertrag wird eine Verpflichtung zur Durchführung/Finanzierung erforderlicher Bodensanierung auf einem im Eigentum der HL befindlichen Flächen zu Lasten oder auf Kosten des Vorhabenträgers verzichtet, allenfalls soll eine Wirtschaftliche Beteiligung zu einer bestimmten wirtschaftlichen Obergrenze verhandelt werden.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft in geänderter Fassung des Bauausschusses

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

die Annahme der Beschlussvorlage in der Fassung des Bauausschusses.