Vorlage - VO/2024/13013  

Betreff: 131. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Geniner Ufer/ Welsbachstraße, abschließender Beschluss und
Bebauungsplan 02.14.00 - Geniner Ufer/ Welsbachstraße - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Biermann, Yvonne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.03.2024 
13. Sitzung des Bauausschusses      
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
19.03.2024 
5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.03.2024 
12. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2024 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028 zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
01_FNP-131_02-14-00_Auswertung_Teil-A-B_2024-02-09
02_FNP-131_Bestand_2024-02-09
03_FNP-131_Aenderung_2024-02-09
04_FNP-131_Begruendung_2024-02-09
05_02-14-00_B-Plan-Original_2024-02-09
06_02-14-00_Teil-A_Plan_2024-02-09
07_02-14-00_Teil-B_Text_2024-02-09
08_02-14-00_Begruendung_2024-02-09

Beschlussvorschlag

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 Geniner Ufer/ Welsbachstraße abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 Geniner Ufer/ Welsbachstraße in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 


Verfahren

 

Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kinder und Jugendlichen erfolgte mittelbar im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen zum Bebauungsplanentwurf nach § 3 BauGB.

Die folgende aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt zur konkreten Ausstattung des gemäß Festsetzung des Bebauungsplans umzusetzenden Spielplatzes.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Begründung, Kapitel 7.6.2 sowie Umweltbericht Kapitel 6.2.1).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Siehe Anlagen 4 und 8
 


Anlagen

 

1 Prüf- und Abwägungsbericht zu den im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen

2 Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan für den Teilbereich Geniner Ufer/ Wels-bachstraße

3 131. Änderung des Flächennutzungsplans, Fassung zum abschließenden Beschluss

4 Begründung zur 131. Änderung des Flächennutzungsplans, Fassung zum abschließenden Beschluss

5 Bebauungsplan 02.14.00, Fassung zum Satzungsbeschluss (Planoriginal)

6 Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)

7 Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

8 Begründung zum Bebauungsplan 02.14.00, Fassung zum Satzungsbeschluss


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 7 1 öffentlich 01_FNP-131_02-14-00_Auswertung_Teil-A-B_2024-02-09 (909 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 02_FNP-131_Bestand_2024-02-09 (10353 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich 03_FNP-131_Aenderung_2024-02-09 (10359 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich 04_FNP-131_Begruendung_2024-02-09 (1864 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich 05_02-14-00_B-Plan-Original_2024-02-09 (6019 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich 06_02-14-00_Teil-A_Plan_2024-02-09 (4723 KB)    
Anlage 6 7 öffentlich 07_02-14-00_Teil-B_Text_2024-02-09 (181 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich 08_02-14-00_Begruendung_2024-02-09 (19617 KB)