Auszug - AfD-Fraktion - Städtische Gesellschaften: Für als Aufsichtsratsmitglieder zu bestimmende Personen einzureichende Unterlagen  

13. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/07014 AfD-Fraktion - Städtische Gesellschaften: Für als Aufsichtsratsmitglieder zu bestimmende Personen einzureichende Unterlagen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jenniches erläutert zu dem Hintergrund des Antrages, dass es wünschenswert sei, Kenntnis darüber zu erlangen, ob Personen für die Ausübung des Amtes des Aufsichtsrates qualifiziert und zuverlässig seien. Der existierende Lübecker Public Corporate Governance Kodex werde hierbei aufgegriffen.

Es sprechen hierzu im weiteren Verlauf Herr Rathcke, Herr Krause und der Vorsitzende.

 

 


Antrag:

Für Personen, die für einen Sitz im Aufsichtsrat in einer städtischen Gesellschaft bestimmt werden sollen, sollen die folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:

1)      ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich die wesentlichen abgeschlossenen Ausbildungen und Berufserfahrungen erkennen lassen; Arbeitgeber müssen nicht genau bezeichnet werden, Angaben zu Branche, regionalem Standort und Betriebsgröße sind ausreichend;

2)      ein Bewerbungsschreiben, aus dem unter Verweis auf die in 1) genannten Ausbildungen und Berufserfahrungen die fachliche Eignung der Person für die Aufsichtsratstätigkeit dargetan ist, insbesondere das Vorhandensein hinreichender

  1. Kenntnisse, um vorgelegte Berichte und Entscheidungsvorlagen bewerten und daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können;
  2. Kenntnisse des Bilanzwesens, um den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer sowie etwaige daraus hervorgehende „Schwachstellen“ beurteilen zu können;
  3. Kenntnisse der für die Tätigkeit relevanten Rechtsvorschriften (Gesetze, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnungen und -anweisungen).

3)      eine Erklärung, dass die Person in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und insbesondere ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt;

4)      eine Erklärung, dass die Person nicht vorbestraft ist und kein Strafverfahren anhängig ist;

5)      eine Erklärung, dass die Person oder eine ihr nahestehende Person keine Geschäftsbeziehungen in wirtschaftlich bedeutendem Umfang zu der städtischen Gesellschaft unterhält;

6)      eine Erklärung, dass die Person oder eine ihr nahestehende Person nicht in einem tatsächlichen Konkurrenzverhältnis zur städtischen Gesellschaft steht bzw. dass die Person nicht bei einem Dritten, der in einem solchen Konkurrenzverhältnis steht, in leitender Stellung oder als Organ tätig ist.

7)      Die obigen Erklärungen können in einer Unterlage zusammengefasst werden.

8)      Die Unterlagen sollen von der Person eigenhändig unterschrieben werden.

Die Unterlagen sollen im Original im Büro der Bürgerschaft eingereicht werden. Die Mitglieder der Bürgerschaft können die Unterlagen dort einsehen.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich

(bei 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen)

den Antrag abzulehnen.