Vorlage - VO/2024/13229  

Betreff: Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu 2024/12945-01-01: "Beantwortung der Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023 Maßnahmenplanung 2024/25 (VO/2024/12945)"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
02.05.2024 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Es wird um schriftliche Antwort zum Jugendhilfeausschuss am 06.06.2024 gebeten.

 

  • Wurden im Ganztag an Schule nach Vorlage des Eckpunktepapiers im JHA am 08.11.2018 in Verbindung mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 22.03.2018, Hortstandards in Ganztag an Schule zu schaffen, nicht pädagogische Betreuungskräfte neu im Ganztag an Schule eingestellt, wie z.B. sozial erfahrene Personen?
  • Wurde allen nicht päd. Betreuungskräften wie z.B. sozial erfahrenen Personen, die bis zum 08.11.2018 im Ganztag an Schule beschäftigt waren
    • eine päd. Nachqualifizierung angeboten?
    • Um welche päd. Nachqualifizierungsangebote hat es sich gehandelt (z.B. Nachqualifizierung zur sozialpädagogischen Assistenz oder Erzieher*in)?
    • Durch welche Träger / Institution wurden die Nachqualifizierungen geleistet?
    • Welches „Abschlusszertifikat“ / welchen päd. Titel erwarben die zuvor nicht päd. Betreuungskräfte durch die päd. Nachqualifizierung?
    • Wer trug die Kosten der Nachqualifizierung? Der Träger im Ganztag oder die nicht päd. Betreuungskräfte?
    • Wie viele nicht päd. Betreuungskräfte haben das päd. Nachqualifizierungsangebot angenommen?
    • Wie viele derer, die ein päd. Nachqualifizierungsangebot nicht angenommen haben, sind noch heute im Ganztag an Schule in der Betreuung tätig?

Wie viele sind davon allein in der Betreuung tätig, ohne, dass sie während ihrer Betreuungszeiten eine päd. Fachkraft im Sinne des KitaG gemäß der Lübecker Beschlusslage an ihrer Seite haben?
 


Begründung

Im März 2018 erfolgte der Bürgerschaftsbeschluss, Hortstandards im Ganztag zu schaffen. Hortstandards wiederum sind im KitaG festgelegt, d.h. der Bürgerschaftsbeschluss vom 22.03.2018 bezieht sich bei dem Begriff „Hortstandards“ unstrittig immer auf die Vorgaben des KitaG. Die Begriffe „Fachkräftegebot“ und „d. Fachkräfte“nnen demnach in Lübeck in Verbindung mit dem Ganztag an Schule nicht beliebig mit Inhalten gefüllt werden, sondern richten sich seit dem Bürgerschaftsbeschluss von März 2018 ausschließlich nach den Vorgaben des KitaG.

Der Bürgerschaftsbeschluss, Hortstandards im Ganztag zu schaffen, umfasste unter anderem die Aufgabe, über eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Verwaltung, Trägern des Ganztags, Politik sowie der KEV/SEV auszuarbeiten, wie die Hortstandards im Ganztag erreicht werden können.

Die Arbeitsgemeinschaft hat sich 2018 mehrfach getroffen und im Ergebnis wurde ein Eckpunktepapier beschlossen und im JHA am 08.11.2018 vorgestellt. Die Verbindlichkeit des Eckpunktepapiers beruht darauf, dass es Arbeitsergebnis eines Bürgerschaftsbeschlusses ist und durch den JHA ging.

Dieses Eckpunktepapier umfasst im Ergebnis den Konsens aller Beteiligten, dass im Ganztag bis Ende 2023 ausschließlich pädagogische Fachkräfte arbeiten dürfen. Im Eckpunktepapier wurde eine Ausnahme vom päd. Fachkräftegebot für diejenigen nicht päd. Betreuungskräfte im Rahmen des Bestandschutzes geschaffen, die damals bereits im Ganztag arbeiteten, wie z.B. sozial erfahrene Personen. Ergänzend wurde beschlossen, dass allen diesen nicht päd. Betreuungskräften eine päd. Nachqualifizierung ermöglicht wird.

In der Antwort der Verwaltung 2024/12945-01-01: „Beantwortung der Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023 Maßnahmenplanung 2024/25 (VO/2024/12945)“ wird ausgeführt, dass der Beschluss des Fachkräftegebots im Ganztag bis Ende 2023 nicht umgesetzt worden ist und weitere Festlegungen zum Fachkräftegebot im Moment nicht erforderlich seien.

 

Dies wirft neue Fragen auf, da es wie ausgeführt eine auf einem Bürgerschafsbeschluss beruhende eindeutige Beschlussfassung von Trägern, Verwaltung, Kommunalpolitik, KEV und SEV für das päd. Fachkräftegebot im Ganztag gibt (mit Ausnahme für die Mitarbeitenden mit Bestandschutz). Eine sozial erfahrene Person im Ganztag an Schule ist keine pädagogische Fachkraft nach KitaG und auch eine pädagogische fortgebildete Person ist keine pädagogische Fachkraft, sofern die Fortbildung nicht zu einem päd. Abschluss gemäß der KitaG-Kriterien für eine päd. Fachkraft geführt hat und somit auch zu einer Arbeit als päd. Fachkraft im Kitahort nach KitaG befähigt.
 


Anlagen