Vorlage - VO/2024/13196-01  

Betreff: AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): AT zu VO/2024/13196 Zweitwohnsitze in Bauvorhaben
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
30.04.2024 
13. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


In der Bürgerschaftssitzung am 28.3.2024 zog die Verwaltung den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Geniner Ufer (VO/2024/13013) kurzfristig von der Tagesordnung zurück, weil der städtbauliche Vertrag vom Bauherren noch nicht unterschrieben war. Streitpunkt war der Ausschluss von Zweitwohnungen in ca. 100 der rund 650 dort geplanten Wohneinheiten.

Hierzu erklärte der Bürgermeister in der o.a. Bürgerschaftssitzung, die Verwaltung wäre aufgrund eines Bürgerschaftsbeschlusses von 2019 daran gebunden, dort Zweitwohnsitze auszuschließen. Die Lübecker Nachrichten zitierten den Bürgermeister hierzu am 31.03.2024 mit den Worten: “Ändern Sie den Beschluss, dann haben wir freie Fahrt für freie Investoren.”

Vor diesem Hintergrund möge der Bürgermeister die folgenden Fragen beantworten.
 

  1. In welchem Beschluss hat die Lübecker Bürgerschaft entschieden, in Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen generell und außerhalb von Travemünde Haupt-/Erstwohnsitze vorzuschreiben?
     
  2. In welchen Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen außerhalb von Travemünde wurden nach diesem Beschluss der Bürgerschaft Zweitwohnsitze ausgeschlossen? In welchen nicht und warum nicht?
     
  3. Warum hat die Verwaltung trotz dieses Beschlusses versucht, im städtebaulichen Vertrag zum o.a. Bebauungsplan Zweitwohnsitze nur in ca. 100 der rund 650 geplanten Wohneinheiten auszuschließen?

 

  1. Auf welchen Daten über Zweitwohnungen in Lübeck außerhalb von Travemünde beruhte die Entscheidung der Verwaltung, im städtebaulichen Vertrag zum o.a. Bebauungsplan Haupt-/Erstwohnsitze vorzuschreiben? Welche Informationen hat die Verwaltung über die Anzahl und Verbreitung von Zweitwohnungen in Lübeck außerhalb von Travemünde?
     
  2. Wie hoch ist der Anteil von Zweitwohnungen in Wohnquartieren außerhalb von Travemünde, deren Lage und Attraktivität mit dem Geniner Ufer vergleichbar sind?

 

  1. Die von der Verwaltung angestrebten Regelungen zum Ausschluss von Zweitwohnsitzen im städtebaulichen Vertrag zum o.a. Bebauungsplan wurden u.a. kritisiert, da sie für Verkäufer*innen, Vermieter*innen und Erb*innen kaum effektiv zu kontrollieren, aber mit hohen Pönalen versehen waren. Wie vergleichen sich die von der Verwaltung angestrebten Regelungen mit denen in anderen deutschen (Groß-)Städten?


 


Begründung


 


Anlagen