Vorlage - VO/2024/13190  

Betreff: Anfrage von AM Bernhard Simon (CDU): Gesamtkostenplan Sanierung VZM
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Graul, Antje
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
30.04.2024 
13. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der lokalen Presse war zu entnehmen, dass die Sanierung des Verwaltungszentrums Mühlentor (VZM) voraussichtlich Investitionen in Höhe von 58 Mio. Euro erforderlich macht.

 

Aus älteren Vorlagen und dem interaktiven Haushalt sind für die Jahre 2019 bis 2024 lediglich Planansätze für Teilmaßnahmen zu entnehmen, z. B. für

-          Herrichtung der ehemaligen Kantine als „Ausweich-Büroflächen“

-          Brandschutz

-          Raumplanung

-          Notstrom

Die geplanten Investitionen der Jahre 2019 2024 betragen in Summe ca. 8,2 Mio. Euro (Summe der Planansätze der jeweiligen Jahre). Weitere 6,4 Mio. Euro sind in der mittelfristigen Investitionsplanung für die Jahre 2025 2027 ausgewiesen.

 

In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

  • In welchem Umfang wurden die o. g. Planvolumina für Investitionen bisher umgesetzt?
  • Wann, wo (welches Gremium) und in welchem Umfang wurde zuletzt über die geplante Gesamtmaßnahme berichtet (z. B. Maßnahmen nach Gewerken, Investitionsvolumen gesamt und nach Gewerken, Umsetzungsdauer)?
  • Welcher ggf. zusätzliche Aufwand ist erforderlich, um energetische Sanierungen in einem Umfang vorzunehmen, der die Gebäude in einen Zustand versetzt, der unseren angestrebten Klimazielen gerecht wird?
  • In welchem Umfang sind Steigerungen bei den Baukosten für erst in den Folgejahren zu vergebende Aufträge eingepreist?
  • Welches Investitionsvolumen je qm Nutzfläche (ohne Keller) ist für die Gesamtmaßnahme erforderlich?
  • Welches Investitionsvolumen je qm Nutzfläche (ohne Keller) und absolut wäre für einen Neubau mit vergleichbaren Flächen erforderlich?
  • In welchem Umfang ließen sich die jährlichen Betriebskosten durch einen zeitgemäßen Neubau gegenüber dem sanierten VZM reduzieren (näherungsweise %-Angabe)?
  • Mit welcher Restnutzungsdauer für das VZM (nach erfolgter Sanierung) rechnet die Verwaltung?

 

Um Beantwortung der Fragen wird gebeten bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 28. Mai.


 


Begründung


 


Anlagen