Vorlage - VO/2024/13158  

Betreff: Dringlichkeitsantrag (Unabhängige Volt-PARTEI) zur Klarstellung zum Begleitausschuss Neues Buddenbrookhaus: Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2024 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028 zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der in der Bürgerschaftssitzung am 30.11.2023 beschlossene interfraktionelle Begleitausschuss zum Neuen Buddenbrookhaus setzt sich wie folgt zusammen und hat folgende Aufgabe:

 

1. Jede der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen entsendet zwei Mitglieder, davon mind. ein Bürgerschaftsmitglied, vorzugsweise die Fraktionsvorsitzenden. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter, eine Stellvertreterin benannt. Die fraktionslosen Mitglieder der Bürgerschaft können an den Sitzungen teilnehmen. Den Vorsitz nimmt der / die Kulturausschussvorsitzende bzw. die Stellvertretung wahr.

 

2. Der Begleitausschuss hat die Aufgabe, die Planungs- und Baumaßnahmen auf die Einhaltung der Interessen der Hansestadt Lübeck zu überprüfen. Eine verbindliche Beteiligung vor den im Folgenden aufgeführten Projektschritten ist daher sicher zu stellen:

 Projektfreigabe der geänderten Planung

 Einreichung der Baugenehmigungsunterlagen

 Freigabe der Ausführungsplanung und substantielle Planänderungen während der Bauzeit

 Konzeption der Ausstellung und deren Ausführungsplanung

Der/die Vorsitzende des Begleitausschusses ist in die Abstimmungsgespräche im Rahmen der Umsetzung des Projektes einzubeziehen.

 

3. Der Begleitausschuss kann zu seiner fachlichen Unterstützung externe Fachleute zu Rate ziehen.

 

4. Bei dem Begleitausschuss handelt es sich nicht um einen Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung oder GeschO, sondern um eine interfraktionelle Arbeitsgruppe.

Beteiligte Bereiche und Projektgruppen

Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Der Beschluss der Bürgerschaft vom 30.11.2023 zur Einrichtung eines Begleitausschusses zum NBB hat folgenden Inhalt:

 

3. Es wird ein interfraktionell besetzter Begleitausschuss zum Vorhaben „Neue Buddenbrookhaus“ eingerichtet, dem regelmäßig über das Vorhaben, insbesondere über den Projektfortschritt und die Kosten, berichtet wird.“

 

Die Verwaltung bat um Klarstellung, wie dieses Gremium besetzt werden soll. Im Ältestenrat wurde von der Verwaltung der Hinweis gegeben, dass man sich an die Regelungen zum Begleitausschuss, der seinerzeit zum Hansemuseum gebildet wurde, orientieren könne.  

 

Der Beschlussvorschlag orientiert sich an den Regelungen des Begleitausschusses zum Hansemuseum. Darin sind die Regelungen zur Anzahl der Mitglieder, zum Vorsitz und zu den Projektschritten modifiziert worden.
 


Anlagen