Vorlage - VO/2024/13145-01  

Betreff: AT - AM Michelle Akyurt (CDU): Kommunale Wärmeplanung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.03.2024 
12. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der Vorlage „Unterbringung der Straßenreinigung für das Revier Innenstadt der Hansestadt Lübeck (VO/2023/12811) wird ausgeführt:

 

Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung gibt es Überlegungen, die Altstadtinsel mit Fernwärme zu versorgen. Die Stadtwerke Lübeck haben dazu zwei potentielle Standorte für eine Großrmepumpe vorgeschlagen: Ein möglicher Standort wäre der ehemalige Wertstoffhof in der Kanalstraße. Ein weiterer liegt weiter südlich.

 

Aufgrund des relativ großen Platzbedarfes (ca. 500 m2) scheidet eine gemeinsame Nutzung aus. Aus Sicht der Stadtwerke wäre neben dem Ausweichstandort im Süden eine Fläche unmittelbar am ehemaligen Wertstoffhof gelegen ebenfalls denkbar. Insofern steht die beabsichtigte Nutzung durch die EBL den weiteren Überlegungen zur Wärmeplanung nicht im Wege.“

 

Hierzu stelle ich folgende Fragen:

 

  1. Welche der drei Standorte genau kamen bzw. kommen für die geplanten Wärmepumpen in Betracht (ehemaliger Wertstoffhof und direkt anschließend sowie weiter südlich)? Es wird um eine Vorlage einer Karte mit entsprechenden Markierungen gebeten.

 

  1. Welcher der vorgeschlagenen Standorte sind für die Großwärmepumpe aus Sicht der Stadtwerke bzw. der Stadt am geeignetsten? Welche Kriterien kommen zur Anwendung?

 

  1. Welche Abwägungskriterien aus Sicht der Stadt haben den Ausschlag dafür gegeben, den Standort am ehemaligen Wertstoffhof nicht für die kommunale Wärmeplanung vorzusehen?

 

  1. Wie verträgt sich diese Entscheidung südlich des Wertstoffhofes hier eine Großwärmepumpe als Option zu haben, mit den Überlegungen, den Standort P1 interimsweise als Schulstandort zu nutzen?

 

  1. Wie viele Parkplätze würden ggf. zusätzlich entfallen, sollte der Ausweich-Standort der Schulen in Zusammenhang mit den vorgenannten Überlegungen weiter in Richtung P2 verlegt werden müssen?

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen