Vorlage - VO/2024/13146  

Betreff: Anfrage gem. §16 GO, BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anwendung von Anordnungen der Denkmalschutzbehörde nach § 17 Abs. 2 DSchG.
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.03.2024 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Zum Schutz welcher Baudenkmale sind Anordnungen nach § 17 Abs. 2 DSchG seit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes ausgesprochen worden?

2. In welchem Umfang sind die dafür geleisteten Kosten von den Eigentümer:innen erstattet worden?

3. Worauf haben sich die Anordnungen bezogen?

4. Welcher Haushaltsansatz ist für diese Ersatzmaßnahmen in den vergangenen Jahren im Haushalt der Stadt berücksichtigt worden?

5. Welche strategische Ausrichtung in Bezug auf die personelle und finanzielle Ausstattung der Denkmalschutzbehörde wird vom Bürgermeister verfolgt, um Verfall und Zerstörung von Baudenkmalen entgegenzuwirken?

6. Wird von der Denkmalschutzbehörde eine Intensivierung der behördlichen Anordnungen für erforderlich angesehen?


Begründung

Nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes kann die obere Denkmalschutzbehörde auf Kosten der Eigentümer:innen notwendige Maßnahmen anordnen, wenn Denkmale gefährdet sind.


Anlagen