Vorlage - VO/2024/13100  

Betreff: Anfrage des AM Ulrich Pluschkell: Bauliche Unterbindung der Einmündung Oderstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
18.03.2024 
13. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In der Sitzung des Bauausschusses am 04.03.2024 wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass sie beabsichtige, die Einmündung der Oderstraße in die Schwartauer Landstraße baulich zu unterbinden. Dadurch soll der Kfz-Verkehr aus der Oderstraße in die Parallelstraße zur Schwartauer Landstraße umgeleitet werden; Gleiches gilt für den Kfz-Verkehr aus der Schwartauer Landstraße in die Oderstraße. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

 

1. Wie groß ist das Verkehrsaufkommen aus der Oderstraße in die Richtungen Lübeck und Bad Schwartau?

2. Wie groß ist das Verkehrsaufkommen aus den Richtungen Lübeck und Bad Schwartau in die Oderstraße?

3. Wie groß ist das Verkehrsaufkommen aus der Oderstraße in die Parallelstraße zur Schwartauer Landstraße in Richtung Lübeck und Bad Schwartau?

4. Wie groß ist das Verkehrsaufkommen in die Oderstraße aus der Parallelstraße zur Schwartauer Landstraße aus Richtung Lübeck und Bad Schwartau?

5. Wann hat sich die Unfallkommission mit der offenbar kurzfristig nicht ausreichenden Wirkung des angeordneten Rechtsabbiegeverbots befasst und welche Empfehlung hat sie dazu ausgesprochen?

6. Wer hat über die geplante bauliche Unterbindung der Einmündung entschieden?

7. Wie soll die geplante bauliche Unterbindung der Einmündung ausgestaltet werden?

8. Auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher Zuständigkeit erfolgte diese Entscheidung?

9. Gab/Gibt es zu dieser Entscheidung eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde? Falls ja, wann erfolgte sie und wie lautet sie?

10. Welche Alternativen zu der geplanten baulichen Unterbindung wurden seitens der Bauverwaltung, der Verkehrsbehörde bzw. der Unfallkommission geprüft (und mit welchem Ergebnis?), z. B.

a. präventive Aufklärungsarbeit der Polizei aufgrund regelwidrigem Linksabbiegens,

b. deutliche Hinweise (Beschilderung) auf die veränderte Verkehrsführung,

c. Unterbindung der Ausfahrt aus der Oderstraße unter Beibehaltung der Zufahrt in die Oderstraße,

d. Einrichtung einer vollständigen Lichtsignalanlage anstelle der bereits vorhandenen Fußngerampel?

11. Welche Erkenntnis liegt dem ebenfalls beabsichtigten Linksabbiegeverbot am Ende der Parallelstraße Richtung Bad Schwartau zugrunde? Warum geht die Verwaltung davon aus, dass Kfz, welche bislang aus der Oderstraße kommend nach links in Richtung Lübeck gefahren sind, bei einer Sperrung der Einmündung Oderstraße über 300 m durch die Parallelstraße in Richtung Bad Schwartau fahren werden, um dann wieder über 300 m über die Schwartauer Landstraße bis in Höhe Oderstraße und dann weiter in Richtung Lübeck zu fahren, wenn sie diese 700 m Umweg bei Nutzung der Parallelstraße in Richtung Lübeck von vornherein vermeiden können?

12. Welche Auswirkungen hätte eine bauliche Unterbindung der Einmündung Oderstraße auf die Verkehrsknoten Schwartauer Landstraße/Helgolandstraße/Parallelstraße sowie Schwartauer Landstraße/Warthestraße?

13. Handelt es sich bei der geplanten baulichen Unterbildung um eine Aufgabe nach Weisung? Falls ja, woraus begründet sich dieser Umstand?
 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen