Vorlage - VO/2024/12908-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage gem. §16 GO, BM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion LINKE & GAL): Fährverkehr bei Hochwasser
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2024/12908
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.03.2024 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antwort Stadtwerke Lübeck mobil

Beschlussvorschlag

 

Anfrage des BM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion LINKE & GAL) gem. § 16 GeschO:

hrverkehr bei Hochwasser in Bürgerschaft am 25.01.2024

 

 


 

1. Musste der Fährverkehr zwischen Priwall und Travemünde zeitweise wegen des Hochwassers eingestellt werden?

2. Ab welcher Fluthöhe können die jeweiligen Anleger (Personenfähre/PKW Fähren) nicht mehr eingesetzt werden?

3. Welche Maßnahmen wurden / werden geplant und / oder bereits in Auftrag gegeben, um einen uneingeschränkten Fährverkehr zu gewährleisten?

4. Der Fährvorplatz in Travemünde und auf dem Priwall wird bei Hochwasser überflutet - ab welchen Pegelständen ist das der Fall?

5. Welche Maßnahmen seitens des Fährverkehrs werden geplant, um dies künftig auszuschließen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Vorbemerkung:

Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die Stadtwerke Lübeck mobil am 07.03.2024 dem Fachbereich übersandt worden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales.

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

 


 


Begründung

siehe Anlage Antwort Stadtwerke Lübeck mobil
 


Anlagen

Antwort Stadtwerke Lübeck mobil
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antwort Stadtwerke Lübeck mobil (1561 KB)    
Stammbaum:
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