Vorlage - VO/2024/13046  

Betreff: Dringlichkeitsantrag (CDU): Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats der Lübecker Hafengesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.02.2024 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck

 

Frau Heike Wiesing-Weißbarth

 

unverzüglich für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Lübecker Hafengesellschaft mit beschränkter Haftung zu wählen.


 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung

Mit Beschluss vom 30.11.2023 hat die Bürgerschaft die von ihr in den Aufsichtsrat der Lübecker Hafengesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG) bestellten Mitglieder abberufen und die Mandate neu vergeben. Dabei wurde Frau Ellen Ehrich erneut als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

 

Mit Schreiben vom 19.02.2024 an die Geschäftsführung der LHG hat Frau Ehrich erklärt, dass sie ihr Mandat nicht antrete.

 

Nach dem Gesellschaftervertrag der LHG sind freigewordene Aufsichtsratssitze unverzüglich nachzubesetzen. Der:die Nachfolger:in ist für eine volle Amtszeit zu wählen (§ 8 Abs. 4 Gesellschaftervertrag).

 

Nach § 15 Gleichstellungsgesetz (GstG) „sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden (….). Bestehen Benennungs- und Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt (dies) entsprechend für die letzte Person“. Der Aufsichtsrat der LHG hat neun Sitze; davon sind sechs von der Hansestadt Lübeck zu besetzen. Mit dem Ausscheiden von Frau Ehrich gehören dem Aufsichtsrat drei männliche und zwei weibliche von der Bürgerschaft bestellte Mitglieder an. Der Sitz ist gemäß § 15 GstG daher mit einer Frau zu besetzen. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt § 15 GstG.
 


Anlagen