Vorlage - VO/2023/12827-02  

Betreff: Antwort auf Anfrage von AM Zimmermann (CDU): finanzielle Förderung für Aus- und Fortbildungen von Kindertagespflegepersonen (VO/2023/12827)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2023/12827
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schütt, Linda
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
07.03.2024 
5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage von AM Zimmermann (CDU): finanzielle Förderung für Aus- und Fortbildungen von Kindertagespflegepersonen (VO/2023/12827)


Begründung

Anfrage:

Hinweisen zufolge werden Mittel aus dem Fördertopf des Landes für Aus- und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen von der Hansestadt nicht abgerufen.

 

Fragen:

  1. Ist diese Information zutreffend? Wenn ja, warum ist das so?

Es ist zutreffend, dass Mittel der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Qualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen in Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2020 nicht in Anspruch genommen worden sind. Die maximale Gesamtförderung pro Jahr hätte 10.000 € pro Kalenderjahr betragen. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen konnte eine Antragstellung nicht erfolgen. Die Richtlinie war bis 2023 befristet. Eine Verlängerung bis 2028 ist geplant. Wenn diese vorliegt, wird eine Inanspruchnahme erneut geprüft.

 

  1. Wie ist der Stand generell bei der Aus- und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen?

 

Die kompetenzorientierte Aus- und Weiterbildung ist für die Hansestadt Lübeck ein wichtiger Baustein der Sicherung von Qualitätsstandards in der Kindertagespflege. Das Qualifizierungshandbuch wird im Kontext des Gute-Kita-Gesetzes inzwischen als ein Instrument zur Qualitätsentwicklung empfohlen und ist bereits seit 2016 Standard der Qualifizierung in der Hansestadt Lübeck. Seit 2019 liegt eine überarbeitet und aktualisierte Auflage vor.

 

Die Qualifizierung besteht aus zwei Modulen, tätigkeitsvorbereitend und tätigkeitsbegleitend. Dazu gehören zwei Praktika in einer Kita und in der Kindertagespflege. Eine regelmäßige Fortbildung ist obligatorisch, in Lübeck mindestens 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Alle zwei Jahre ist eine Auffrischung Erste Hilfe am Kind und Kinderschutz vorgeschrieben.


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2023/12827   Anfrage von AM Zimmermann (CDU): finanzielle Förderung für Aus- und Fortbildungen von Kindertagespflegepersonen   4.513 - Jugendarbeit   Anfrage
VO/2023/12827-01   Antwort auf Anfrage von AM Zimmermann (CDU): finanzielle Förderung für Aus- und Fortbildungen von Kindertagespflegepersonen (VO/2023/12827)   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2023/12827-02   Antwort auf Anfrage von AM Zimmermann (CDU): finanzielle Förderung für Aus- und Fortbildungen von Kindertagespflegepersonen (VO/2023/12827)   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich