Vorlage - VO/2024/12938-01  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur "Gendersprache".
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2024/12938
Federführend:1.160 - Frauenbüro Bearbeiter/-in: Sasse, Elke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
12.03.2024 
11. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Gendersprache 

 


Begründung

Frage a) Welche Ziele wurden mit der Anordnung der Gendersprache in der Verwaltung im Jahr 2019 verfolgt?

Antwort: Im Lichte des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz, der die Pflicht des Staates verankert, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und in Verbindung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Oktober 2017 (1BvR 2019/16), wonach das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 III GG auch diejenigen Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, sieht die Verwaltung der Hansestadt Lübeck ihren Auftrag, durch eine geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Sprache alle Geschlechter auf respektvolle Art und Weise anzusprechen.

 

Frage b) Wurden die Ziele erreicht?

Ja.

Anmerkung: Da die Bürgerschaft mit Beschluss vom 30.01.2024 eine Prüfung der Frage durch die Verwaltung ausdrücklich abgelehnt hat, handelt sich hier um eine wertende Antwort ohne Anspruch auf wissenschaftliche Evidenz.

 

Frage c) Wie hat sich die Anordnung auf die Verständlichkeit von Texten ausgewirkt?

Antwort:

Die Textverständlichkeit hat nicht gelitten.

Anmerkung: siehe b)

 

Frage d) Wie verhält sich die Anordnung zum Beschluss der Bürgerschaft zur Verwendung „einfacher Sprache“?

Antwort:

Die Verwendung einfacher Sprache hat durch die gendergerechte Sprache nicht gelitten.

Anmerkung: siehe b).

 

Frage e) Wie bewertet die Stadt die Diskrepanz zwischen der Verwendung der Gendersprache im Außenauftritt einerseits und der Bewertung der Gendersprache als „Fehler“ in den städtischen Schulen gemäß offizieller Anordnung der Landesregierung andererseits?

Antwort:

Das Schulwesen fällt nur im Hinblick auf die äeren Rahmenbedingungen des Schulbetriebs in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Das „innere“ Schulwesen ist dagegen Angelegenheit des Landes. Hierzu gehört insbesondere die inhaltliche, organisatorische und planerische Gestaltung der Schulen (vgl. § 125 Abs. 1 SchulG SH). Insofern kann das Land hier im Rahmen seiner eigenen politischen Wertung vorgeben, dass sich Schulen am amtliche Regelwerk zu orientieren haben.

Der schulische Auftrag unterscheidet sich jedoch maßgeblich vom Auftrag einer Kommunalverwaltung. In der Schule ist es auch möglich, das Thema Antidiskriminierung und die Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache über schulische Inhalte zu vermitteln. In der Kommune geht es dagegen nicht um Lerninhalte, sondern um die Kommunikation mit den Einwohnenden der Stadt. Hierzu kann auf die Antwort oben unter a) verwiesen werden.

 

Frage f) Ist zu erwarten, dass die Anordnung im Sinne der Lebendigkeit der Sprache seitens der Verwaltung zu irgendeinem Zeitpunkt der Evaluation unterliegt und wenn ja: wann?

Antwort:

Im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.01.2024 ist derzeit eine Evaluation nicht beabsichtigt.

 

Frage g) Ist die Verwendung der Gendersprache für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung verpflichtend oder steht ihnen die Verwendung frei?

Antwort:

Nein, es ist ein Leitfaden, der den möglichst einheitlichen Auftritt der Verwaltung nach Außen sicherstellt.

Auszug aus dem Leitfaden: Bei der Wahl der Schreibweise sind allerdings die Adressat:innen zu berücksichtigen. In manchen Kontexten kann es daher angebracht sein, eher auf genderneutrale Personenbezeichnungen zurückzugreifen. … In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass es heute in manchen Kontexten (noch) unangemessen ist, eine andere Anrede als „Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr“  bzw. „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verwenden. Manche Dinge brauchen Zeit, um in den Köpfen anzukommen. In diesen Fällen darf auf diese Formulierungen weiterhin zurückgegriffen werden.“

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/12938   Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur "Gendersprache".   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2024/12938-01   Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur "Gendersprache".   1.160 - Frauenbüro   Antwort auf Anfrage öffentlich