Vorlage - VO/2024/12967  

Betreff: Berufung eines stellvertretenden, beratenden Ausschussmitgliedes in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Kreiselternbeirates der Grundschulen und Förderzentren
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.02.2024 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
07.03.2024 
5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Frau Anne Schellin-Otte wird als stellvertretendes, beratendes Mitglied auf Vorschlag des Kreiselternbeirates der Grundschulen und Förderzentren in den Jugendhilfeausschuss berufen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

entfällt

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Einrichtung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und durch die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck spezialgesetzlich und abschließend geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und § 5 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Seit Beginn der neuen Wahlperiode im Juni 2023, war das Mandat des stellvertretenden, beratenden Mitgliedes auf Vorschlag des Kreiselternbeirates der Grundschulen und Förderzentren nicht besetzt. Diese Besetzung wird hiermit nachgeholt.

 

Die Berufung erfolgt auf Vorschlag des Kreiselternbeirates der Grundschulen und Förderzentren.

 

Rechtliche Gründe, die gegen eine Besetzung von Frau Schellin-Otte als stellvertretendes, beratendes Mitglied sprechen, liegen nicht vor.

 

Sie ist von der Bürgerschaft zu berufen.
 


Anlagen

keine