Vorlage - VO/2024/12957  

Betreff: Änderungsantrag AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), AM Daniel Kerlin (FDP) und AM Judith Bach (GRÜNE) zu VO/2023/12319 Elternvertretung Ganztag an Schule / Betreute Grundschule
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
07.03.2024 
5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   
02.05.2024 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den zuständigen Landesstellen Schleswig-Holsteins Kontakt aufzunehmen, und darauf hinzuwirken, dass das Land verbindliche Rahmenbedingungen und Vorgaben für eine eigene Elternvertretung der Eltern im Offenen Ganztag in den Ausführungsverordnungen Offener Ganztag und/oder dem Schulgesetz schafft.
 


Begründung

Die Schulkinderbetreuung im Offenen Ganztag an Schulen (OGS) und den Betreuten Grundschulen (BGS) in Lübeck betrifft mittlerweile rund 5.500 Kinder. Mit dem kommenden Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung werden die Betreuungszahlen weiter steigen.

Angesichts dieser Entwicklungen ist es unerlässlich, klare Strukturen für die Elternvertretung zu schaffen, um deren Interessen angemessen zu vertreten und eine erfolgreiche Gestaltung der schulischen Betreuungsangebote sicherzustellen.

Die Schulkinderbetreuung im OGS und den BGS in Lübeck erfordert daher eine demokratisch legitimierte Elternvertretung, vergleichbar mit den Regelungen im Kitagesetz Schleswig-Holstein für Eltern in Kitas und der Kindertagespflege. Eine solche Struktur gewährleistet die angemessene Interessenvertretung der Eltern und fördert die partizipative Gestaltung der schulischen Betreuungsangebote.

Der nach aktueller Auskunft des Bildungsministeriums gegenüber der Stadt Lübeck, Fachbereich IV zuständige Kreiselternbeirat (KEB) nach dem Schulgesetz Schleswig-Holstein kann diese Aufgabe nicht zu erfüllen:

- Es gibt z.B. in Lübeck verschiedene KEBs von Grund- und Förderschulen, den Freien Schulen

sowie der weiterführenden Schulen mit Schulkinderbetreuung (dort 5. und 6. Klasse). Dem

folgend gibt für den Jugendhilfeausschuss Lübecks keine von allen Eltern mit Kindern im Offenen Ganztag gewählte einheitlich Interessensvertretung.

- Die verschiedenen KEBs werden von allen Schuleltern gewählt, egal, ob deren Kinder im

Ganztag sind oder nicht. Somit wählen Eltern die Interessensvertretung der Eltern mit Kindern im Ganztag mit, die keine Kinder im Ganztag und somit mit der Ganztagsbetreuung nichts zu tun haben. Auch kann es in der Folge passieren, dass der Ganztag von einem KEB

vertreten wird, der selber kein Kind im Ganztag hat oder auch nie hatte. Somit fehlt jeglicher

Berührungspunkt zu dem Träger des Ganztags, den Fachkräften des Ganztags und insbesondere zu den Eltern mit Kindern im Ganztag, deren Interessen der KEB vertreten sollen.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Es fehlt die demokratische Legitimation für einen KEB (Schulgesetz), die Interessen der Eltern mit Kindern im Ganztag zu vertreten.

Die bisherige fehlende demokratische Legitimation der Elternvertretung im Offenen Ganztag steht im Widerspruch zu den Anforderungen an eine transparente und partizipative Schulpolitik. Durch die Schaffung entsprechender Strukturen gemäß den Regelungen im Kitagesetz Schleswig-Holstein wird eine wichtige Grundlage für eine demokratische und inklusive Schulgemeinschaft geschaffen.

 

Es ist daher dringend erforderlich, dass das Land Schleswig-Holstein die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Grundlagen für eine eigene Elternvertretung im Offenen Ganztag im SchulG und/oder der einschlägigen Landesverordnung zu schaffen und damit die demokratische Teilhabe der Eltern an der Gestaltung der schulischen Betreuungsangebote sicherzustellen.
 


Anlagen