Vorlage - VO/2024/12943  

Betreff: Beauftragung der Planung einer Pflegeeinrichtung für Senior:innen im Bereich der Neuen Mitte Moisling
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Wadehn, Gert
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
20.02.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Soziales unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.02.2024 
10. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.02.2024 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen für eine vollstationäre Pflegeeinrichtung für Senior:innen im Bereich der Neuen Mitte Moisling aufzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Keine Betroffenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Parallel zu dem sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 21.01.00 „Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling“ (Aufstellungsbeschluss VO/2021/09801 am 15.03.2021 im Bauausschuss) beschloss die Bürgerschaft am 25.01.2024 mit der VO/2023/12645 die Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Moisling.“
 

Bestandteil des IEK ist unter anderem die stetige Weiterentwicklung von Wohnangeboten im Quartier auch mittels der Bereitstellung von Heim- und Pflegeplätzen für ältere Menschen. Vorgesehen ist daher die Errichtung eines Gebäudes mit rund 140 solcher Plätze, welches im Erdgeschoss zudem über eine Begegnungsstätte verfügen soll, um generationenübergreifendes Miteinander und damit eine aktive Teilhabe am Quartiersleben für die Bewohnenden zu ermöglichen.

hrend die Begegnungsstätte grundsätzlich Bestandteil der Städtebauförderungsmaßnahme sein kann, trifft dies für die Senior:innenEinrichtung nicht zu. Diese ist nicht förderfähig und nicht von den bisherigen Beschlüssen umfasst, weshalb für die Planungs- und Bauphase dieser Einrichtung ein eigener Beschluss erforderlich ist.

 

Der durch den angestrebten Beschluss mögliche Vorplanungs- und Bauvorbereitungsmaßnahmenbeginn wird aus die bestehenden Haushaltsansätzen der SIE finanziert. Die Abbildung der konkreten Maßnahmenfinanzierungen erfolgt im weiteren Verfahren.

Somit löst die vorliegende Vorlage noch keine konkret bezifferbaren finanziellen Auswirkungen aus. Diese werden im Einzelfall noch abhängig vom Planungsfortschritt ermittelt, benannt und gemäß der Wertgrenzen zum Beschluss vorgelegt. Der Beschlussvorschlag wird dazu führen, dass derartige Aufwendungen entstehen. Dies u.a. für Bodengutachten, Honorare für Detailplanungsleistungen u. vgl. bares.

Seitens des Betriebs ist vorgesehen, die im städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgesehene Einrichtung mit den erforderlichen Gutachten und Detailplanungen zu projektieren und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Somit können bereits vor der Verabschiedung des Bebauungsplans vorbereitende Untersuchungen geplant und beauftragt werden.

Ziel ist, nach Satzungsbeschluss unverzüglich eine Ausschreibung der Maßnahme ohne weiteren Zeitverzug durchführen zu können. Das Grundstück wird nach derzeitigem Planungsstand ab 2027 für die Errichtung der Senior:inneneinrichtung nebst Begegnungsstätte zur Verfügung stehen.

Erforderliche Schritte werden separat im dafür zuständigen Werksausschuss (Ausschuss für Soziales) vorgestellt und dem jeweils zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

 

 

Die zukünftige Altenpflegeeinrichtung der SIE am Standort Neue Mitte Moisling ist in der Vorlage 2022/11544 zur strategischen Neuausrichtung aufgeführt und in der Sitzung der Bürgerschaft vom 24.11.2022 geändert beschlossen worden.

 

Sie bildet ein wichtiges und zentrales Element der baulichen Modernisierung der SIE und ist zudem als vollstationäres Betreuungsangebot im bisher nicht optimal versorgten Stadtteil Moisling ein wichtiger Baustein des Gesamtversorgungskonzepts.

 


 


Anlagen

./.