Vorlage - VO/2024/12939  

Betreff: Beirat für Senior:innen: Dringlichkeitsantrag Winterdienst
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Bornemann, Katja
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL zur Entscheidung
08.02.2024 
5. Sitzung des Werkausschusses EBL zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der rgermeister wird gebeten, dem Ausschuss zu berichten,

 

a)    wie die EBL in der vergangenen Schneeperiode vom Anfang des Jahres seine Räumpflicht für die kombinierten Rad- und Gehwege, hier insbesondere die Räumung der Gehwege, wahrgenommen hat und

b) wie im Falle eines erneuten Schneeereignisses bei den kombinierten Rad- und Gehwegen der Winterdienstklasse W 1 die Räumung der Gehwege rechtzeitig und im ausreichenden Maße sichergestellt wird. Es ist darzustellen, welche Straßenzüge von der Stadt in welcher Reihenfolge geräumt werden müssen.

c) Wie ist in diesem Zusammenhang die Formulierung unter §5 der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt beck vom 16.10.2022 zu verstehen?

(1) Die Schnee- und Glättebeseitigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer:innen der anliegenden Grundstücke, ausgenommen der Winterdienstklasse W 0, übertragen:“

 

d) Welche Möglichkeit hat die Verwaltung, in geschlossenen Wohngebieten mit Straßenzügen der Winterdienstklasse W 0 einen ordnungsgemäßen Winterdienst einzufordern? Wie erfolgt dies insbesondere bei den Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienverwaltungen?


 


Begründung

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 30.11.2023 das Winterdienstkonzept auf Radwegen in der Hansestadt Lübeck vom 15.09.2023 beschlossen. Zwei wichtige Aussagen sind darin enthalten:

  1. Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen. 
  1. Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.

 

Damit haben die EBL aus Sicht des Senior:innenbeirats auch die Verpflichtungen zum Räumen der Gehwege gemäß der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 16.10.2022 übernommen. In den vergangenen Wochen beschränkte sich der Winterdienst jedoch häufig auf die Radwege. Selbst an stark frequentierten Straßen, wie z.B. in der Walderseestraße, sind die Gehwege nicht oder erst nach mehreren Tagen geräumt worden.

 

Darüber hinaus fiel auf, dass in geschlossenen Wohngebieten über große Abschnitte weder Geh- noch Fahrwege geräumt wurden. Dadurch bestand eine immense Sturzgefahr vor allem für Senior:innen. Viele ältere und gebrechliche Personen haben wegen des ausgebliebenen Winterdienstes ihr Haus über die gesamte Zeit aus berechtigter Angst vor Stürzen nicht verlassen. Ihr Recht auf Unversehrtheit und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, z.B. an Veranstaltungen, wurde ihnen dadurch über Tage, ja fast Wochen genommen.


Anlagen