Vorlage - VO/2023/12841-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Aufwertungspotentialen des Ehrenfriedhofs (VO/2023/12841)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2023/12841
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Feßel, Charleen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
11.03.2024 
8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
06.05.2024 
9. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Aufwertungspotentialen des Ehrenfriedhofs (VO/2023/12841).


 


Begründung

  1. Welche Einzelanlagen bzw. Sachgesamtheiten des Ehrenfriedhofs stehen unter Denkmalschutz?

 

Der Ehrenfriedhof ist gem. dem Denkmalschutzgesetz S-H eine Sachgesamtheit. Eine finale Denkmalwertbegründung steht noch aus.

 

 

  1. Sind im Archiv die Inschriften aller Gedenksteine dokumentiert?

 

Es liegen eine fotografische Dokumentation sowie beschreibende Listenerfassung der Grab- und Denkmäler mit Angaben über die Verstorbenen, im Regelfall Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum in der Hansestadt Lübeck vor. In verschiedenen Archivbeständen gibt es zudem Informationen über Grablagen. Ergänzend kann auf diese Veröffentlichung hingewiesen werden: Fick, Wilfried,becker Friedhöfe. Ehrenfriedhof. Hrsg. von der Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen, Lübeck plant und baut, Heft 103, Lübeck 2010.

 

 

  1. In wessen Eigentum befinden sich die Gedenksteine und -tafeln?

 

Der Ehrenfriedhof inklusive der darauf befindlichen Grab- und Erinnerungsmale ist Eigentum der Hansestadt Lübeck.

 

 

  1. Ist die 2019 angekündigte Sanierung der Denkmalanlage „Betender Krieger“ konkretisiert worden?

 

Das Ehrenmal „Helm ab zum Gebet“ des Künstlers Richard Emil Kuöhl von 1924 wurde im Zuge eines restauratorischen Gutachtens im Jahr 2019 mitbetrachtet.

Im August/September 2014 wurden konservatorische und restauratorische Arbeiten am Grabmal H. H. Küstermann „Sterbender Krieger“ von Fritz Behn durchgeführt. Davor wurde das Grabmal zuletzt 1997 restauriert.

Im Jahr 2019 wurde ein Gutachten zu notwendigen Restaurierungs- und Steinmetzarbeiten an 327 Grabsteinen, Stelen und Findlingen ausgearbeitet.

 

 

  1. Wird darüber hinaus aus denkmalpflegerischer Sicht die Sanierung / Instandsetzung von Ehrenmalen bzw. Denkmalen für erforderlich angesehen?

 

r die Grab- und Ehrenmale werden verschiedene Behandlungskonzepte empfohlen. Im Vordergrund der Begutachtung stand die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Besucher des Ehrenfriedhofs. Damit einhergehend wurden die Steine dahingehend bewertet, dass ein langfristiger Erhalt mit möglichst geringem Aufwand gewährleistet werden kann. An dritter Stelle stand die ästhetische Aufwertung der Friedhofsanlage.

 

 

  1. Wird eine Restaurierung von Schriften auf Gedenksteinen aus denkmalpflegerischer und kulturgeschichtlicher Sicht empfohlen?

 

Das Erfordernis einer geeigneten Maßnahme wird auf Grundlage einer restauratorischen Untersuchung in Abhängigkeit des zu erzielenden Ergebnisses getroffen. Dabei ist grundsätzlich zwischen Reinigung, Konservierung und Restaurierung zu unterscheiden.

 

 

  1. Ist neben einer Aktualisierung der Friedhofsbroschüre die Aufstellung von erklärenden Informationstafeln vor Ort vorgesehen?

 

Das Aufstellen von dauerhaften baulichen Anlagen, welche geeignet sind, Substanz und Erscheinungsbild des Denkmals zu beeinträchtigen, sind mit der Denkmalpflege abzustimmen und zu beantragen. Über eine Möblierung des Ehrenfriedhofs durch feste Informationstafeln liegt derzeit kein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung vor.

Im Rahmen der Digitalisierung der Friedhöfe ist zunächst vorgesehen, weiterführende Informationen, wie z. B. aus den Broschüren „Ehrenfriedhof“ undEin Spaziergang über den Ehrenfriedhof“ aus der Reihe „becker Friedhöfe“ digital öffentlich zur Verfügung zu stellen (z. B. Webpräsenz Homepage der HL über WMS-Dienst).

Derzeit wird die friedhofsspezifische Infrastruktur neu aufgenommen und bewertet. Dies betrifft auch den Ehrenfriedhof. Die Aufnahme und Bewertung der entsprechenden Daten ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Unterhaltung der Friedhofsflächen.


Anlagen

 keine
 

Stammbaum:
VO/2023/12841   AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Aufwertungspotentialen des Ehrenfriedhofs   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
VO/2023/12841-01   Antwort auf die Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Aufwertungspotentialen des Ehrenfriedhofs (VO/2023/12841)   4.491 - Archäologie und Denkmalpflege   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2023/12841-02   AM Kimberly D'Amico (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ergänzung zur Anfrage VO/2023/12841 AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Aufwertungspotentialen des Ehrenfriedhofs   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
2023/12841-02-01   Beantwortung der Anfrage des AM Kimberly D'Amico (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ergänzung zur Anfrage VO/2023/12841 AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Aufwertungspotentialen des Ehrenfriedhofs (VO/2023/12841-02)   4.491 - Archäologie und Denkmalpflege   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2023/12841-03   AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anfrage zu Aufwertungspotentialen des Ehrenfriedhofs   4.491 - Archäologie und Denkmalpflege   Antwort auf Anfrage öffentlich