Vorlage - VO/2023/12850  

Betreff: Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters über eine überplanmäßige Bewilligung im Produkt 411001 - Krankenhausinvestitionsbeitrag in Höhe von 546.700 Euro
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Beteiligt:1.201 - Haushalt und Steuerung
Bearbeiter/-in: Blank, Daniel   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.01.2024 
8. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.01.2024 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anordnung_Eilentscheidung
Schreiben_Land

Beschlussvorschlag

Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 18.12.2023

 

 

 


Begründung

Im Rahmen der Förderung der Krankenhäuser nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKHG) beteiligt sich die Hansestadt Lübeck nach §12 LKHG an der Aufbringung der Fördermittel. Der Betrag wird hierbei anhand eines jährlich vom Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes SH festzustellenden Betrages (EW-Betrag), multipliziert mit der Einwohnerzahl der Hansestadt Lübeck, ermittelt.

 

 

Mit Schreiben vom 06.12.2023 wurde den Kreisen und kreisfreien Städten die Festsetzung des Betrages je Einwohner nach §12 Abs. 2 LKHG für das Haushaltsjahr 2023 mitgeteilt.

r die Hansestadt Lübeck ergibt sich insgesamt eine Zahlungspflicht i.H.v. 4.546.627,28 €.
Im Haushalt 2023 wurden 4.000.000 € geplant und die zur Verfügung stehenden Mittel sind somit nicht auskömmlich. Zum damaligen Zeitpunkt war eine Entwicklung in dieser Größenordnung, vor allem vor dem Hintergrund der IST-Zahlen aus den Vorjahren, nicht absehbar.

 

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen und /-auszahlungen aus dem Produktsachkonto 111020 000.5211012 Grundstücksmanagement Abriss-/ und Abbruchkosten von Gebäuden. Geplante Vorhaben wurden in diesem Produkt nicht in erwarteter Höhe umgesetzt bzw. die Aufwendungen fielen geringer aus

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Dringlichkeit war durch die vom Land vorgegebene Fälligkeit der Zahlung bis zum 20.12.2023 gegeben.
 


Anlagen

Anlage 1 Anordnung einer Eilentscheidung

Anlage 2 -  Schreiben vom Land
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anordnung_Eilentscheidung (40 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Schreiben_Land (227 KB)