Vorlage - VO/2023/12843  

Betreff: Antwort auf mündliche Anfrage des AM Simon: Regelwerk für den Erwerb von Land durch die HL (2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 13.11.2023)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:2.280.3 - LT 3085
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Zoske, Franziska
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
08.01.2024 
3. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf mündliche Anfrage des AM Simon: Regelwerk für den Erwerb von Land durch die HL (2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 13.11.2023)
 


Begründung

 

Herr Simon erkundigt sich nach der Abwicklung des Erwerbs von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen durch die Hansestadt Lübeck, so z. B. im Rahmen der Erschließung von Wohn- oder Gewerbeflächen oder im Zusammenhang mit Baumaßnahmen bei Straßen, Geh- oder Radwegen und formuliert folgende Fragestellungen:

 

  1. Gibt es für derartige Fälle eine grundsätzliche Regelung zum Vorgehen, z. B. Kauf hat Priorität oder Flächentausch hat Priorität?

Wenn ja, bitte die Regelung beschreiben.

 

  1. Sofern es keine generelle Regelung gibt:

Nach welchen Kriterien wird das Vorgehen im Einzelfall festgelegt?

 

Frau Steinrücke sagt eine schriftliche Beantwortung zu, Herr Simon bittet hierbei um Beantwortung zur nächsten Sitzung.

 

Anmerkung der Protokollführung

Herr Simon hat zur Konkretisierung seiner Anfrage folgenden Fall zu Protokoll übersandt:

 

r den (Aus-)Bau des Radweges Teutendorf Warnsdorf benötigt die Stadt bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dem Eigentümer soll ausschließlich ein Kauf angeboten worden sein. Der Verkäufer wünscht Angabe gemäß jedoch einen Flächentausch, da dies für ihn die wirtschaftlich sinnvollere Lösung sei. Hier soll bisher keine Einigung erzielt worden sein. Dieser Stillstand blockiert somit die Umsetzung getroffener politischer Entscheidungen zum Ausbau des Radewegenetzes. Wie sind hier der Stand der Dinge und das geplante weitere Vorgehen, um hier zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen?“

 

 

Antwort:

Erhält der Bereich 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften den Auftrag zum Ankauf von Flächen für die Erschließung von Wohn- und Gewerbeflächen oder im Zusammenhang mit Baumaßnahmen für Straßen, Geh- oder Radwege, wird grundsätzlich ein Kaufangebot gemacht. Hierzu gibt es keine Regelung oder Priorisierung etwa von Kauf vor Tausch, da jeder Fall unterschiedlich ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Hansestadt Lübeck in dem jeweiligen Fall überhaupt über geeignete und vergleichbare Flächen zum Tausch verfügt. Dies ist leider sehr selten der Fall. Ein Tausch ist somit aus tatsächlichen Gründen meist nicht möglich. Sofern eine Tauschfläche vorhanden ist, wird auch ein Tausch angeboten.

 

Zu dem von Herrn Simon angesprochen Fall (Lückenschluss des Radwegs zwischen Teutendorf und Warnsdorf):

 

Es ist richtig, dass der Eigentümerin der Fläche lediglich ein Kaufangebot gemacht wurde. Sie lehnte dieses Angebot ab und schlug stattdessen einen Flächentausch vor. Es gibt im Umkreis jedoch keine geeignete städtische Fläche, die für einen Tausch in Frage kommt. Die Verwaltung prüfte daher den Ankauf anderer, weiter entfernt liegender landwirtschaftlicher Flächen, um diese anschließend mit der Eigentümerin zu tauschen. Jedoch konnten keine geeigneten, zum Verkauf stehenden Flächen im Umkreis ausfindig gemacht werden. Auch die angrenzende Gemeinde hat keine Flächen zum Verkauf. Mit der Eigentümerin wurden diesbezüglich mehrere Gespräche geführt. Auf ihren Wunsch hin wurde der Radweg in der Planung auf die andere Straßenseite verlegt, so dass die Radfahrenden zweimal die Straße kreuzen müssten.

Der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften hat mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr zusammen nunmehr alle Möglichkeiten ausgelotet, ohne dass eine Fläche gefunden werden konnte. Sofern die Eigentümerin nicht auch einen Kauf als Kompensation für die Flächenhergabe in Betracht zieht, sieht der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften keine Möglichkeit, die für den Radweg benötigte Fläche zur Verfügung zu stellen.
 


Anlagen

./.
 

Stammbaum:
VO/2023/12843   Antwort auf mündliche Anfrage des AM Simon: Regelwerk für den Erwerb von Land durch die HL (2. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 13.11.2023)   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2023/12843-01   AM Ulrich Pluschkell: Anfrage Radweg Teutendorf - Warnsdorf   Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW   Anfrage