Vorlage - VO/2023/12709-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Denkmalrechtliche Stellungnahme zur Hafenentwicklung gegenüber des Fischerdorfes Gothmund (VO/2023/12709-01)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2023/12709
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Feßel, Charleen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
15.01.2024 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu TOP 3.2.2 und 3.2.3) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Auszug Denkmalliste Nr. 1160 MbA Gothmund
Anlage 2_Geoportalauszug mit Eintragung der Baudenkmäler im Umfeld von Gothmund
Anlage 3_Stellungnahme im Rahmen der TÖB-Beteiligung zum Planfeststellungsverfahren

Beschlussvorschlag

Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Denkmalrechtliche Stel-lungnahme zur Hafenentwicklung gegenüber des Fischerdorfs Gothmund (VO/2023/12709)


Begründung

 

1. Welche Baudenkmale, Mehrheiten baulicher Anlagen oder Sachgesamtheiten in Go-thmund stehen unter Denkmalschutz?

 

Mehrheit baulicher Anlagen (MbA) Fischerdorf Gothmund (Denkmalliste Nr. 1160, sh. Anlage 1):

Fischerweg 1-21 und Gothmunder Weg 101; östlich des Fischerwegs wurden nach einem Brand im Jahr 1893 zehn Gebäude durch typologisch ähnliche ersetzt, Nr. 10-18 aus dem 18. Jh. verschont, (Nr. 1-9 Teil der MbA, Nr. 10-20 auch Einzeldenkmale, außer Nr. 19); von der Uferkante zurückversetzte eingeschossige Gebäude mit steilem Reetdach; mindestens an einer Seite ein breiter laubenartiger und durch Säulen abgestützter Dachüberstand zum Schutz von Netzen und Geräten; Giebelschmuck manchmal mit Wendenknüppel; Laube über Tür (mitunter hinter vorspringendem Hauswinkel errichtet) ist das Bemerkenswerteste des Gothmunder Hauses, Gemeinsamkeiten im Inneren: Diele an der Seite (nimmt Hälfte der Hausfläche ein und ist gleichzeitig Küche, Wohn- und Arbeitsraum); schwibbogenartig über-wölbter und nach oben sich verjüngender Herd mit Schornstein und großer eingemauerter Kessel für Lohen der Netze; im restlichen EG Wohn- und Schlafraum; Steganlagen; Schup-pen; Uferkante mit Holzpalisaden befestigt; Wegestruktur; prägende Sichtachsen vom Was-ser aus (von Norden) und Schrägansicht vom Gothmunder Ufer auf den Ort selbst (von Nordost und Nordwest).

 

 

2. Werden durch die Veränderungen der Umgebung, die nach dem Planfeststellungsverfahren zur Hafenentwicklung in Siems zu erwarten sind, wesentliche Beeinträchtigungen von Denkmalen erwartet?

 

Archäologisch gesehen, bestehen in Bezug auf das Areal „Lehmannkai 1+“ gem. Planfeststellungsverfahren keine Bedenken, da das Gebiet in der Vergangenheit im Zuge der Reh-dersche Hafenentwicklung um 1900 massiv aufgefüllt wurde. Hierzu wurde am 13.07.2022 im Rahmen der TÖB-Beteiligung von der Abteilung Archäologie ein entsprechendes Schreiben an den FB5 Abteilung Stadtentwicklung gesendet.

Denkmalpflegerisch gesehen sind im direkten Umfeld von Gothmund lediglich zwei eingetragene Denkmale erhalten (s. Anlage 2). Nördlich liegt die ehem. Luisenhof Schule an der Siemser Landstraße 150 (Denkmalliste Nr. 1336), einer 1910 für den Industriestandort gebauten Vorortsschule im Heimatschutzstil. Östlich liegt die Ölmühle im Industriegebiet (Denkmalliste Nr. 1406). Da das Planungsgebiet bereits ein historisch gewachsener Industriestandort ist resp. war, sind hier keine Beeinträchtigungen durch eine geplante Hafenentwicklung der beiden Denkmale zu erwarten, weil für die Ölmühle bereits eine Abrissgenehmigung vorliegt.

 

 

3. Beabsichtigt die Denkmalschutzbehörde die Abgabe einer fachlichen Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und wenn ja, mit welchem Inhalt?

 

Die Abteilung Denkmalpflege hat sich bereits in einer ersten Stellungnahme vom 15.03.2018 zum Projektvorhaben der Erweiterung des Lehmann Kai 1 Errichtung von fünf Hallen geäert. Dieses Schreiben zielt sowohl auf den Umgebungsschutz des Fischerdorfes Goth-mund als auch möglicher Beeinträchtigungen ab. Die Denkmalwertprüfung der Mehrheit baulicher Anlagen (MbA) wurde anschließend begonnen.

 

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte eine zweite Stellungnahme vom 15.07.2022. Hierin wird insbesondere die besondere Wertigkeit des Fischerdorfes Gothmund hervorgehoben (s. Anlage 3). Da bereits seit dem Ende des 19. Jh. das gegenüberliegende Nordufer umfassend überformt und durch Großindustrie genutzt worden war, kann keine wertkonstituierende Bedeutung der vorhandenen Uferlinie für das prägende Ortsbild der MbA „Fischerdorf Gothmund“ bescheinigt werden. Blickbeziehungen vom Gothmunder Hangrü-cken aus nach Norden, über den Ort hinweg, zum gegenüberliegenden Ufer stellen daher untergeordnete Sichtpunkte dar. Eine Neubebauung des Nordufers ist jedoch zur Wahrung des Umgebungsschutzes unter Denkmalfachlichen Betrachtungspunkten mit der Behörde abzustimmen. Um etwaige Schäden durch z.B. Erschütterungen in der MbA Fischerdorf Go-thmund rechtzeitig zu erkennen bzw. bestenfalls zu vermeiden, ist ein bau- und nutzungsbe-gleitendes Monitoring angezeigt.


Anlagen

Anlage 1: Auszug Denkmalliste Nr. 1160 MbA Gothmund

Anlage 2: Geoportalauszug mit Eintragung der Baudenkmäler im Umfeld von Gothmund

Anlage 3: Stellungnahme im Rahmen der TÖB-Beteiligung zum Planfeststellungsverfahren

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Auszug Denkmalliste Nr. 1160 MbA Gothmund (109 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Geoportalauszug mit Eintragung der Baudenkmäler im Umfeld von Gothmund (1180 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Stellungnahme im Rahmen der TÖB-Beteiligung zum Planfeststellungsverfahren (304 KB)    
Stammbaum:
VO/2023/12709   Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Denkmalrechtliche Stellungnahme zur Hafenentwicklung gegenüber des Fischerdorfes Gothmund   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
VO/2023/12709-01   Antwort auf die Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Denkmalrechtliche Stellungnahme zur Hafenentwicklung gegenüber des Fischerdorfes Gothmund (VO/2023/12709-01)   4.491 - Archäologie und Denkmalpflege   Antwort auf Anfrage öffentlich