Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag des BM Zahn an den Schul- und Sportausschuss überwiesen und anschließend eine erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen.
Masterplan Schulimmobilien
Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur Bürgerschafts- Septembersitzung 2023 einen 10 Jahres- Masterplan Schulimmobilien vorzulegen. Dieser soll aufzeigen, welche Anstrengungen erforderlich werden, um alle in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude bis zum Jahr 2033 zu sanieren.
Inhaltlich ist darzustellen:
- Bei welchen Immobilien ein Neu- bzw. Ersatzbau Vorzug vor einer Grundsanierung haben sollte (verwaltungsökonomische Gesichtspunkte).
- Welche An- bzw. Umbauten erforderlich sind, um im Jahr 2033 einen auskömmlichen und vorbildlichen Immobilienbestand zur Verfügung zu haben (dabei sind als“ Ausgangssituation“ und Grundlage, die Weiterentwicklung der Schulstatistik Allgemeinbildende Schulen 2022/2023 und der aktuelle Schulentwicklungsplan zu nehmen).
- Welche zusätzlichen temporären personellen Ressourcen (Bauplanung u.a.) erforderlich sind, um dieses Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können.
- Welche finanziellen Mehrbedarfe in den Haushaltsplanungen 2024 bis 2033 erforderlich werden.
- Die bereits im Haushalt 2023 beschlossenen Tätigkeiten sowie die Beschlüsse VO/2022/10792 und VO/2022/11548 sollen gem. Beschlusslage fortgesetzt werden
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Auszug aus der Niederschrift des Schul- und Sportausschusses am 21.09.2023
TOP 6.1 Dringlichkeitsantrag BM Zahn: Masterplan Schulimmobilien
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Änderungsantrag Fraktionen FDP (Herr Kerlin), Grüne (Herr Schulze), SPD&FW (Herr Haltermann), CDU (Herr Zander) und Linke/GAL (Herr A. Müller):
Der Bürgermeister wird gebeten, bis zur ersten Sitzung des Schul- und Sportausschuss 2024 einen 10 Jahres-Masterplan Schulimmobilien als Zwischenbericht vorzulegen. Jährlich wird vor der Sommerpause dann der aktualisierte Bericht zur Verfügung gestellt.
Dieser soll aufzeigen, welche Anstrengungen erforderlich werden, um alle in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude zu sanieren und bedarfsgerecht auszubauen. Hier sind auch die für den Schulsport genutzten Sportanlagen und Sporthallen mit einzubeziehen.
Wesentliche Maßnahmen sind hier die Funktionalität der Schulen zu gewährleisten, den zukünftigen Raumbedarf insbesondere mit Blick auf den Rechtsanspruch und Ausbau der Ganztagsbetreuung sicherzustellen sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele in den Gebäuden die Wärme- und Energieversorgung zu sanieren.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird der Bürgermeister zusätzlich gebeten eine vollständige Übersicht der anstehenden und ausstehenden Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude vorzulegen.
Inhaltlich ist im Masterplan darzustellen:
1. Bei welchen Immobilien ein Neu- bzw. Ersatzbau Vorzug vor einer Grundsanierung haben sollte (verwaltungsökonomische Gesichtspunkte).
2. Welche An- bzw. Umbauten erforderlich sind, um im Jahr 2034 einen auskömmlichen und vorbildlichen Immobilienbestand zur Verfügung zu haben (dabei sind als Ausgangssituation“ und Grundlage, die Weiterentwicklung der Schulstatistik und der aktuelle Schulentwicklungsplan zu nehmen).
3. Welche finanziellen Mehrbedarfe in den Haushaltsplanungen 2024 bis 2034 erforderlich werden.
4. Die bereits im Haushalt 2023 beschlossenen Tätigkeiten sowie Beschlüsse sollen gem. Beschlusslage fortgesetzt werden.
Inhaltlich ist in der Übersicht für den Bau- und den Schulausschuss darzustellen:
1. Welche Sanierungsaufgaben aller in der Trägerschaft der HL befindlichen Schulgebäude, Sportanlagen und Sporthallen aktuell getätigt werden.
2. Welche Sanierungsaufgaben bereits in Planung sind.
3. Inwiefern bereits eine Priorisierung bestimmter Sanierungsaufgaben besteht. Die Darstellung der Priorisierung der geplanten Maßnahmen ist in kurzfristig (< 2 Jahre), mittelfristig (2-5 Jahre) und langfristig (> 5 Jahre) einzuteilen. Zusätzlich möge aufgestellt werden, welche Maßnahmen in der letzten 5 Jahren an den jeweiligen Schulstandorten umgesetzt wurden (inkl. Kosten).
4. Welche zusätzlichen personellen Bedarfe (Bauplanung u.a.) erforderlich sind, um dieses Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können
[…] Der Vorsitzende lässt über den Antrag in der geänderten Fassung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme.
[…]
Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig den geänderten Antrag anzunehmen.