Vorlage - VO/2023/12328  

Betreff: Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Welitschko, Dimitri
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
11.09.2023 
2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.09.2023 
2. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028) - Haushaltsberatung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.09.2023 
3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 Kulturstiftung HL
Ergebnisplan 2024 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL
Finanzplan 2024 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL
Stellenplan 2024 Kulturstiftung HL

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

 

Im Ergebnisplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von

4.812.500

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

4.812.500

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von

0

 

im Finanzplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

4.617.500

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

3.936.200

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

    0

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit

          110.100

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: 1.201 Haushalt und Steuerung zur Zustimmung

Ergebnis: Zugestimmt

                                                                                                    

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:  Nein

Begründung: Nicht betroffen

  

Die Maßnahme ist:  neu

freiwillig

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO

                                                                                                      

Finanzielle Auswirkungen:  Nein 

Ja (Anlage 2 und 3)

 


Begründung

Die Kulturstiftung Hansestadt beck wird durch den Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt beck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i. d. F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadtbeck legt den Haushaltsplan 2024 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der becker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2024, Band I, verwiesen.


Anlagen

Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 Kulturstiftung HL

  Ergebnisplan 2024 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

  Finanzplan 2024 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

  Stellenplan 2024 Kulturstiftung HL

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 Kulturstiftung HL (465 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Ergebnisplan 2024 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (58 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Finanzplan 2024 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (79 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Stellenplan 2024 Kulturstiftung HL (428 KB)